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Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche)stellen eine große Gefahr für Tierbestände oder auch für die menschliche Gesundheit (z.B. Tollwut) dar. Daher ist der Besitzer oder Halter der Tiere verpflichtet, eine Tierseuche oder einen Tierseuchenverdacht sofort zu melden. Dies soll ein schnelles Eingreifen des Amtstierarztes ermöglichen.

  • Information über die Symptome, Art und Anzahl der Tiere und Lokalität.

Für diese Dienstleistung fallen keine Kosten an.

 Um eine Tierseuche zu bekämpfen, ist es erforderlich, über ihren Ausbruch oder den Verdacht des Ausbruchs informiert zu werden. Die Tierseuchen, die staatlicherseits bekämpft werden, sind in 2 Gruppen eingeteilt, in anzeigepflichtige Tierseuchen und in meldepflichtige Tierseuchen.

Der Besitzer oder Halter der Tiere muss eine Tierseuche oder einen Tierseuchenverdacht unverzüglich an die zuständige Behörde melden. Nur ein schnelles Eingreifen des Amtstierarztes ermöglicht den Schutz anderer Tierbestände. Der Amtstierarzt wird Maßnahmen ergreifen, damit die ansteckungsverdächtigen Tiere von anderen Tieren ferngehalten werden.

Ob eine Seuche staatlich bekämpft wird, anzeigepflichtig oder nur meldepflichtig ist, hängt von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit (d. h. der Ausbreitungsgeschwindigkeit) und der Gefährdung der menschlichen Gesundheit  ab.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen hierfür befinden sich im Tierseuchengesetz, in der Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung und der Viehverkehrsverordnung.

Sollte trotz der Vorsorgemaßnahmen eine hochansteckende Tierseuche ausbrechen, wird ein lokales Krisenzentrum (DU/OB/MH) eingerichtet. Es soll die Maßnahmen der kreisfreien Städte koordinieren.


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