Um ein Gesundheitszeugnis zu erlangen, muss der Antragsteller entweder in Duisburg wohnen oder in Duisburg arbeiten.
Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, erhalten - soweit möglich - die Belehrungsinhalte in ihrer Muttersprache. Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt.
- Personalausweis oder Reisepass
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Gebühr
Erstausstellung: 22,-Euro
Duplikat: 10,-Euro - ggf. aktuellen Schulvertrag / Schulbescheinigung des Berufskollegs
- ggf. aktuelle Zuweisung vom Jobcenter Duisburg
Duplikat: 10,00 €
Die Anmeldung ist.
Mo. -Do.: 8.00 - 10.00 Uhr (Aufenthalt 1,5-2 Std.)
(Die Anmeldung ist persönlich ohne Termin erforderlich!)
Terminvergabe nur für Donnerstag-Mittag
Lassen Sie sich bitte in diesem Fall über das Call Center der Stadt (Tel.: 94000) verbinden.
Terminvergabe für Gruppen ab 6 Pers.
Lassen Sie sich bitte in diesem Fall über das Call Center der Stadt (Tel.: 94000) verbinden.
Freitags keine Sprechstunde
Adresse:
Gesundheitsamt
Ruhrorter Str.195
47119 Duisburg
Wenn man aus dem Aufzug kommt, links im Wartebereich anstellen.
Ablauf:
Sie werden schriftlich und mündlich über Tätigkeitsverbote und Mitwirkungspflicht im Lebensmittelbereich belehrt.
Im Rahmen unserer mündlichen Belehrung zeigen wir einen Informationsfilm, der im Anschluss läuft.
Gültigkeit:
Seit 1980 ist das Gesundheitszeugnis unbefristet gültig aber nur dann, wenn innerhalb der ersten drei Monate nach Ausstellung des Zeugnisses eine Tätigkeit aufgenommen wurde.
Hinweis:
Auf Wunsch können Sie ein Duplikat Ihres Gesundheitszeugnisses - falls vorhanden - beantragen. Zur Klärung ob eine alte Bescheinigung vorhanden ist, ist eine telefonische Nachfrage vorab notwendig.
Gruppen:
Für die Belehrung von Gruppen ab 6 Personen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall über die Nummer 94000 für weitere Informationen verbinden.
Schülerpraktikum:
Schülerpraktikanten von Regelschulen müssen über die Schule angemeldet werden.
Schülerpraktikanten von Berufskollegschulen hingegen brauchen eine aktuelle Schulbescheinigung oder den aktuellen Schulvertrag, der den Grund der Teilnahme für die Belehrung beinhalten muss.
