Die Fürsorgestelle befaßt sich mit Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die im Arbeitsleben stehen.
- Feststellungsbescheid oder Nachweis über anhängige Antragsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis (Auskunft hierzu finden Sie weiter unten unter dem Link "Schwerbehindertenrecht")
- Gleichstellungsbescheid
Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX insbesondere in:
- Kündigungsschutzverfahren
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
- Finanzielle Hilfen (Ausgleichsabgabe) an schwerbehinderte Menschen, gleichgestellte behinderte Menschen und Arbeitgeber
(weitergehehende Informationen siehe Link weiter unten)
Besondere Voraussetzungen:
- Anerkannte Schwerbehinderung (mindestens GdB von 50)
- Gleichgestellte behinderte Menschen
- Personen, die sich in einem Feststellungsverfahren befinden (hier: keine finanziellen Hilfen)
Hinweis:
Sprech/Öffnungszeiten:
Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gebeten.
