Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein Budget pro Kalenderjahr in Höhe von 2.000 Euro zur Finanzierung von sogenannten "Freizeitfahrten" zur Verfügung gestellt.
Der Eigenanteil beträgt 10% des jeweiligen Fahrpreises. Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB II und XII reduziert sich der Eigenanteil auf 5% des jeweiligen Fahrpreises. Dieser Eigenanteil ist direkt an den Fahrdienstanbieter zu zahlen. Die restlichen 90% bzw. 95% der Kosten übernimmt die Stadt Duisburg.
Beispiel:
Kostet eine Fahrt z.B. 25,00 € zahlt die Stadt Duisburg davon 22,50 € und der Fahrgast 2,50 €, wenn der Eigenanteil 10% beträgt.
Beträgt der Eigenanteil 5% zahlt die Stadt Duisburg von den 25,00 € Fahrtkosten 23,75 € und der Fahrgast 1,25 €.
Das jährliche Budget von 2.000 € reduziert sich bei 10% Eigenbeteiligung dann auf 1.977,50 €.
Der Fahrgast entscheidet frei, welchen Fahrdienstanbieter er mit der Durchführung der Fahrt beauftragt. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Anbieter gegenüber der Stadt Duisburg abrechnungsberechtigt ist. Die beteiligten Fahrdienste sind weiter unten abrufbar.
Voraussetzung zur Teilnahme am Fahrdienst
Am Fahrdienst teilnehmen können Duisburger Einwohnerinnen und Einwohner:
- die in der Stadt Duisburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das ihnen gewährte Budget noch nicht ausgeschöpft haben,
- die, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, keine Nachteilsausgleiche nach dem SGB IX - weder die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung noch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - in Anspruch nehmen,
- die sowohl während der Fahrt mit dem Fahrdienst als auch am Zielort auf die Nutzung eines Rollstuhls oder eines Elektromobils angewiesen und
- die von der Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, als teilnahmeberechtigt anerkannt sind.
Für abzurechnende Fahrten gelten folgende Ausschlusskriterien:
- Fahrten zur medizinischen (z.B. Arzt-, Krankenhausbesuche etc.) und pflegerischen Versorgung (z.B. Krankengymnastik, Tagespflege etc.), zu schulischen oder beruflichen Zwecken,
- Fahrten, für die ein anderer Kostenträger zuständig ist,
- Fahrten, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausflügen oder sonstigen Aktivitäten, die von Anbietern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner oder von ambulanten oder sonstigen Betreuungseinrichtungen für ihre Kundinnen und Kunden organisiert und/oder durchgeführt werden,
dürfen mit dem städtisch bezuschussten Fahrdienst nicht durchgeführt werden.
Sollten Sie Fahrten durchführen, die unter die hier aufgeführten Ausschlusskriterien fallen, müssen Sie diese Fahrten komplett selber zahlen. Bei Nichtbeachtung wird Ihnen die Teilnahmeberechtigung am Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen entzogen und das zu Unrecht genutzte Budget muss von Ihnen in voller Höhe rückerstattet werden.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass die Berechtigung frühestens zum nächsten 1. des Folgemonats erteilt werden kann und das Jahresbudget wie folgt berechnet wird:
Beispiel: Berechnung für eine Bewilligung ab Juni des laufenden Jahres
[2.000 € : 12 Monate] x 7 Monate = 1.166 €.
Downloads:
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Antragsformular Fahrdienst
(pdf, 46,69 KB) -
Abrechnungsberechtigte Fahrdienste
(pdf, 20,6 KB)
