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Förderung von Wohnraum für schwerbehinderte Menschen

Wir beraten schwerbehinderte Menschen über die Wohnraumförderprogramme des Landes NRW und über die entsprechenden Fördervoraussetzungen für zusätzliche, notwendige Baumaßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Mietwohnungen in Duisburg und bearbeiten Ihren Finanzierungsantrag.

Die Beratung ist gebührenfrei.

 

Für die Bewilligung der Förderdarlehen ist eine Gebühr in Höhe von 0,4% der Fördersumme zu zahlen.


Mit einem zinsgünstigen Darlehen für Menschen mit Behinderungen fördert das Land NRW Baumaßnahmen in

-          Eigenheimen

-          selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder

-          Mietwohnungen,

die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind.

 

Voraussetzungen:

  • es liegt ein Behinderungsgrad von mindestens 50 vor
  • die Einkommensgrenze für die soziale Wohnraumförderung darf um maximal 40% überschritten werden
  • die Mindestkosten betragen 2.000 €

 

Dieses Darlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb und zusätzlich zu den Fördermitteln zum Abbau von Barrieren gewährt werden, d.h. der Darlehensbetrag ist auf die Mehrkosten der Baumaßnahme für die behindertengerechte Gestaltung beschränkt.

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-          20.000 € für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt,

-          10.000 € für Haushalte, deren Einkommensgrenze maximal 40% übersteigt.

 

Erste Hinweise zu finden Sie weiter unten bei Links im WWW zu Einkommensgrenzen.

 

Schwerbehinderte Menschen können - unter bestimmten Voraussetzungen - Frei- und Abzugsbeträge in Anspruch nehmen, die ein höheres Einkommen, als das in den Tabellen angegebene erlauben.

 

 

 

Förderfähige Maßnahmen sind z.B.:

-          Rampe,

-          Treppenlift,

-          behindertengerechte Küche,

-          behindertengerechtes Bad,

-          Hebeanlage

 

 

Hinweis:

Je nach Problemstellung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den jeweiligen Fördermodellen beraten. (siehe weiter unten bei
Links im WWW

 

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

 

Nach telefonischer Terminvereinbarung beraten wir Sie auch in Ihrer Wohnung.

 

Eine erste Einschätzung finden Sie unter dem Link "Einkommensgrenzen"