Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
besondere Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an das
Amt für Soziales und Wohnen, Schwanenstr. 5-7 (Nürnberger Haus),
4. Obergeschoss
Downloads:
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Antrag - Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
(pdf, 0,76 MB) -
Einkommenserklärung für den geförderten Wohnungsbau
(pdf, 44,05 KB)
