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Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

besondere Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.

Hinweis:

Bitte wenden Sie sich an das

Amt für Soziales und Wohnen, Schwanenstr. 5-7 (Nürnberger Haus),
4. Obergeschoss