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Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigung beantragen

Eine Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzen. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie ausgestellt werden. Sie wird zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt.


  • Personalausweis bzw. Paß (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)

Aufenthaltsbescheinigungen:      6,00 EURO

Meldebescheinigungen:                6,00 EURO 

Lebensbescheinigungen:             gebührenfrei


Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich in jeder Bürger-Service-Station oder durch eine beauftragte Person unter Vorlage des Personalausweises,  beantragt werden. Sie wird sofort ausgestellt.

Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 16. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

Die Lebensbescheinigung wird nur an den Betroffenen selbst
ausgehändigt.

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):

Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönliche oder schriftlich beim BSS zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.

 

Ist der Antragsteller oder eines der Kinder länger als 5 Jahre nicht mehr in Duisburg gemeldet, ist das Ordnungsamt (Altdatei) zuständig.


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