History


Berufskraftfahrer-Qualifikation

Der europäische Gesetzgeber hat mit der ab September 2008 für Fahrer im Omnibusverkehr und ab September 2009 für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr/Werkverkehr vorgeschriebenen Grundqualifikation und Weiterbildung einen Schritt zur Qualifizierung des Fahrpersonals unternommen.

Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise und die Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Personen- und Güterverkehr.

Bus-Fahrer, die am 10.09.2008/LKW-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen und diese im Scheckkartenführerschein eintragen lassen (Schlüsselnummer 95).

Die Regelungen zur Weiterbildung gelten für alle Bus-Fahrer ab dem 10.09.2008, für alle LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009.

Eine erste Weiterbildung ist für Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für LKW-Fahrer bis spätestens 2014.

Bei der Weiterbildung handelt es sich um eine reine Teilnahme ohne Prüfung, die alle 5 Jahre erforderlich ist.

Für Neueinsteiger im Bereich Bus ist seit dem 10.09.2008 und für den Bereich LKW seit dem 10.09.2009 der Erwerb einer Grundqualifikation vorgeschrieben. Den Grundqualifikationsnachweis erhält man durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Auch dieser Nachweis wird im Scheckkartenführerschein eingetragen (Schlüsselnummer 95).





  • Personalausweis oder Pass
  • Lichtbild (35x45 mm, biometrietauglich)
  • Bescheinigung über die Grundqualifikation/Weiterbildung

Die Gebühr für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 liegt bei 28,60 Euro und ist zusätzlich zu den Antragsgebühren und den Kosten für die eventuell erforderliche Umstellung der Fahrerlaubnis zu zahlen.

Der Antrag auf Eintrag der Schlüsselzahl muss persönlich beim Straßenverkehrsamt des Wohnortes gestellt werden.

E-Mailadresse als Grafik
 

Zuständigkeit:

Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .