Auskünfte aus dem Gewerberegister können bei den Gewerbemeldestellen in den Bezirksämtern persönlich oder schriftlich eingeholt werden.
- Es wird entweder der Name des Gewerbetreibenden oder der Firmenname (z.B. ...GmbH) benötigt oder die genaue Anschrift der Betriebsstätte in Verbindung mit der gewerblichen Tätigkeit.
Die Gebühren für eine mündlich erteilte Auskunft betragen 5,00 €, für eine negative schriftliche Auskunft 7,50 Euro und für eine positive schriftliche Auskunft 10,00 Euro, soweit kein Ermittlungsaufwand entsteht. Die Gebühren für eine schriftliche Auskunft mit Ermittlungsaufwand betragen 35,00 Euro.
Für Gruppenauskünfte werden folgende Gebühren erhoben:
Bis 3 Auskünfte 20,00 €
Bis 5 Auskünfte 30,00 €
6 bis 10 Auskünfte 35,00 €
11 und mehr Auskünfte 40,00 €.
Schriftlich angeforderte Auskünfte werden per Nachnahme übersandt. Dabei entstehen Mehrkosten von zzt. 4,93 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gebühren mit einem Verrechnungsscheck zu begleichen.
Für Gruppenauskünfte werden folgende Gebühren erhoben:
Bis 3 Auskünfte 20,00 €
Bis 5 Auskünfte 30,00 €
6 bis 10 Auskünfte 35,00 €
11 und mehr Auskünfte 40,00 €.
Schriftlich angeforderte Auskünfte werden per Nachnahme übersandt. Dabei entstehen Mehrkosten von zzt. 4,93 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gebühren mit einem Verrechnungsscheck zu begleichen.
