Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
- Die gesundheitlichen Gründe sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die ärztliche Bescheinigung kann unter "Formulare des Straßenverkehrsamtes" heruntergeladen werden.
Die Gebühr beträgt je Ausnahmetatbestand 45,30 Euro. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können von der Gebühr befreit werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich auf ein Jahr befristet. Bei attestiertem nichtbesserungsfähigen Dauerzustand wird eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Formulare:
-
Ärztliches Attest
(pdf, 16,07 KB)
