History


Ortskenntnisprüfung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
Nachweis der notwendigen Ortskenntnisse

Wer ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenwagen führen will, bedarf neben einer gültigen Fahrerlaubnis einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung -, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der/die Bewerber/in u. a. in einer Prüfung nachweist, dass er/sie die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem die Beförderungspflicht besteht.

Um den Nachweis der notwendigen Ortskenntnisse für die Stadt Duisburg zu erbringen, müssen Sie eine schriftliche Prüfung beim Straßenverkehrsamt ablegen. Die jeweiligen Prüfungstermine können Sie auch über diese Information abfragen.

Die Fragebögen wurden von einer Kommission entwickelt, der Vertreter der örtlichen Taxenbranche, der Taxenverbände, der Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg sowie der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Duisburg angehören. Die Fragebögen gliedern sich mit einer jeweils unterschiedlichen Anzahl von Einzelfragen in die Teilbereiche: Fahrstrecken, Standort von Objekten (u. a. Krankenhäuser, Altenheime, Gerichtsgebäude, öffentliche Einrichtungen sonstiger Art, Hotels, Friedhöfe, Freizeitanlagen), offene Fragen sowie Lage von Stadtbezirken, Ortsteilen und Bundesautobahnen (Einzeichnungen im Stadtplan).

Sie finden hier die Möglichkeit, sich über diesen Internetbeitrag auf die Prüfung vorzubereiten.

Mit der Bereitstellung der Fragen (nicht der Antworten) wird die Zielsetzung verbunden, dass die Fahrer/innen des Duisburger Taxen- und Mietwagengewerbes sowie die Fahrer/innen für Krankentransporte notwendige Ortskenntnisse im erforderlichen Maß erlernen können.


Das Ergebnis der Ortskenntnisprüfung können Sie bereits am nächsten Tag ab 11:00 Uhr beim Straßenverkehrsamt abrufen. Erfragen Sie dazu die entsprechende Telefonnummer der Prüferin/des Prüfers. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Hierhin sind die Gründe für das Nichtbestehen aufgeführt. Sie werden auch darüber informiert, ob und in welchem Zeitabstand Sie die nächste Ortskenntnisprüfung ablegen können.

E-Mailadresse als Grafik
 

Zuständigkeit:

Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .