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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Taxischein“)

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugs- oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

Der Antrag muss persönlich beim Straßenverkehrsamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

  • Personalausweis oder Pass
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs bei Krankenwagen
  • Nachweis über die Antragstellung eines Führungszeugnisses (Belegart O) beim Bürgerservice
  • Nachweise der körperlichen und geistigen Eignung und ausreichendes Sehvermögen

Für das Führungszeugnis und den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind ca. 80,00 Euro zu zahlen. Dazu kommen die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen.

Vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist eine Ortskundeprüfung für Duisburg abzulegen. Diese ist auch dann erforderlich, wenn der "alte" Schein länger als zwei Jahre abgelaufen ist.

 


Die ärztliche Untersuchung auf amtlichen Vordruck kann jede Ärztin oder Arzt Ihrer Wahl durchführen. In der Regel verfügt der Arzt über diese Vordrucke.

Für die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens auf amtlichen Vordruck kann eine Ärztin oder Arzt für Augenheilkunde, eine Ärztin oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" bzw. "Betriebsmedizin", eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eine Ärztin oder Arzt der öffentlichen Verwaltung aufgesucht werden.


Die Leistungsuntersuchung wird von den Begutachtungsstellen für Fahreignung und von den Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" bzw. "Betriebsmedizin" durchgeführt.

 

Zuständigkeit:

Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .