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Diebstahl eines Fahrzeuges

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten und anschließend die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Außerbetriebsetzung ist in diesem Fall nur beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung der Polizei (Diebstahlsanzeige)
  • Personalausweis/Pass der/des Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten

Im Regelfall 5,90 Euro

E-Mailadresse als Grafik
 

Zuständigkeit:

Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .