Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten und anschließend die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Außerbetriebsetzung ist in diesem Fall nur beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung der Polizei (Diebstahlsanzeige)
- Personalausweis/Pass der/des Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Im Regelfall 5,90 Euro
