Ab dem 01.05.2006 ist aufgrund einer EU-Verordnung der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes Pflicht. Diese Pflicht erstreckt sich auf Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden.
Das digitale EG-Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer.
Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dann eine Fahrerkarte.
Das digitale EG-Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer.
Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dann eine Fahrerkarte.
- Personalausweis oder Pass
- Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
- deutscher Scheckkartenführerschein oder Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat
Die Erstausstellung - Gültigkeit 5 Jahre - kostet zur Zeit 38,00 Euro. Ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden. Die vorzulegenden Unterlagen und die Gebühren sind gleich.
Der Antrag muss persönlich beim Straßenverkehrsamt des Wohnortes (nicht des Firmensitzes) gestellt werden.
Hinweis:
Die Fahrerkarte wird nach der Lieferung durch das Kraftfahrt Bundesamt mit der Post an die Meldeadresse verschickt. Dies dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Bei Verlust oder im Falle einer defekten Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache mit einem neuen Lichtbild erforderlich.
