Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Die Einbürgerung kostet für Erwachsene und allein einzubürgernde minderjährige Kinder 255 € pro Person.
Für mit ihren Eltern/einem Elternteil einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 € pro Kind.
Für mit ihren Eltern/einem Elternteil einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 € pro Kind.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:
Von den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gibt es auch Ausnahmen, z.B.
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
- Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
- Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden.
- Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
- Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:
- 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleu-te
- Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Renten-versicherung)
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Von den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gibt es auch Ausnahmen, z.B.
- beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
- bei der Aufenthaltszeit
- bei geringfügiger Straffälligkeit
- bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit die in einem Beratungsgespräch geklärt werden können.
Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsstelle erforderlich.
Einbürgerungsstelle Königstraße 63 - 65, 47049
Duisburg (Mitte) Zimmer 239 - 242
Sprechzeiten: Montags, mittwochs und freitags von 8:00 - 12:00 Uhr
Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte bei den jeweiligen Mitarbeitern einen Termin.
Formulare:
-
Einbürgerungsbroschüre
(pdf, 1,28 MB)


