Sie haben ein Widerspruchrecht gegen
- die Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und sonstige Träger von Wahlvorschlägen, insbesondere Wählergruppen, im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Bürgermeister- und Landratswahlen
- die Weitergabe Ihrer Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
- die Weitergabe Ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- die Erteilung Sie betreffender Melderregisterauskünfte an Private über das Internet.
Nur mit Einwilligung der Betroffenen
- darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen erteilen,
- Daten an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern übermitteln.
Voraussetzungen:
Die/Der Meldepflichtige muss in Duisburg gemeldet sein
Der Widerspruch und/oder die Einwilligung ist schriftlich abzugeben. Vordrucke hierzu liegen in allen Bezirksämtern im Bürgerservice aus. Der Widerspruch ist auch formlos schriftlich möglich
