History


Datenweitergabe

Sie haben ein Widerspruchrecht gegen

- die Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und sonstige Träger von Wahlvorschlägen, insbesondere Wählergruppen, im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Bürgermeister- und Landratswahlen


- die Weitergabe Ihrer Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden

- die Weitergabe Ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.

- die Erteilung Sie betreffender Melderregisterauskünfte an Private über das Internet.


Nur mit Einwilligung der Betroffenen


- darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen erteilen,

- Daten an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern übermitteln.


Voraussetzungen:


Die/Der Meldepflichtige muss in Duisburg gemeldet sein


Der Widerspruch und/oder die Einwilligung ist schriftlich abzugeben. Vordrucke hierzu liegen in allen Bezirksämtern im Bürgerservice aus. Der Widerspruch ist auch formlos schriftlich möglich


E-Mailadresse als Grafik
 

 

Ihre zuständige Bürger-Service-Station

Bezirksamt Walsum

Rathaus Walsum, Friedrich-Ebert-Str. 152 mehr ...

Bezirksamt Hamborn

Rathaus Hamborn, Duisburger Str. 213 mehr ...

Bezirksamt Meiderich/Beeck

Von-der-Mark-Str. 36 mehr ...

Bezirksamt Homberg

(für Homberg, Ruhrort, Baerl)
Rathaus Homberg, Bismarkplatz 1 mehr ...

Bezirksamt Mitte

Sonnenwall 73-75 mehr ...

Bezirksamt Rheinhausen

Rathaus Rheinhausen, Körnerplatz 1 mehr ...

Bezirksamt Süd

Sittardsberger Allee 14 mehr ...