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Ausstellung einer Verpflichtungserklärung

Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen wollen, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.

  • Angaben über den Besucher (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift)
  • gültiger amtlicher Ausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)

25,00 EURO

Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden:

  • Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII

bei Ausländern, wenn sie folgendes besitzen:

  • Duldung
  • Aufenthaltsgestattung
  • Visum für Besuchszwecke
  • kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse

Hinweis:

Ihr Besucher muss eine Krankenversicherung haben, die auch für den Aufenthalt in Deutschland gilt. Es gibt hierfür auch Reisekrankenversicherungen. Erkundigen Sie sich bitte dazu bei einer Versicherung oder z. B. bei Automobilclubs.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

E-Mailadresse als Grafik
 

Bitte beachten Sie:

Die Außenstellen der Ausländerbehörde und Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Asylangelegenheiten haben folgende Öffnungszeiten:

Außenstellen der Ausländerbehörde:
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 - 16:00 Uhr.

Asylangelegenheiten:
montags, mittwochs und freitags von 08:00 - 16:00 Uhr

Termine mit den Außenstellen:

Bitte vereinbaren Sie Termine. Das spart Wege und vermeidet Wartezeiten.