Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich innerhalb einer Woche abmelden.
Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden.
Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden.
- Nationalpass
Es entstehen keine Gebühren.
Innerhalb des Bundesgebietes entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung.
