Sie können Ihr Wunschkennzeichen im Straßenverkehrsamt an jedem Zulassungsschalter für die Dauer von 3 Monaten reservieren lassen. Nach Ablauf der Reservierungsdauer ist eine erneute Reservierung zulässig.
Selbstverständlich können Sie Ihren Wunsch auf ein bestimmtes Kennzeichen auch direkt bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges äußern.
Unter www.duisburg.de besteht zudem die Möglichkeit der Online-Reservierung. Das Kennzeichen wird hier unverbindlich und kostenfrei für die Dauer von 7 Tagen reserviert. Erfolgt während dieser Zeit weder die Zulassung des Fahrzeuges noch die verbindliche, gebührenpflichtige Reservierung des Kennzeichens beim Straßenverkehrsamt, wird das Kennzeichen automatisch wieder freigegeben.
Selbstverständlich können Sie Ihren Wunsch auf ein bestimmtes Kennzeichen auch direkt bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges äußern.
Unter www.duisburg.de besteht zudem die Möglichkeit der Online-Reservierung. Das Kennzeichen wird hier unverbindlich und kostenfrei für die Dauer von 7 Tagen reserviert. Erfolgt während dieser Zeit weder die Zulassung des Fahrzeuges noch die verbindliche, gebührenpflichtige Reservierung des Kennzeichens beim Straßenverkehrsamt, wird das Kennzeichen automatisch wieder freigegeben.
Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen bei sofortiger Zulassung eines Fahrzeuges beträgt 10,20 Euro. Für die 3-monatige Reservierung werden zusätzlich 2,60 Euro erhoben. Bei einer Verlängerung der Reservierungsdauer fallen diese Gebühren erneut an.
Eine telefonische Reservierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ein Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen -für die Stadt Duisburg "DU"- und der Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer besteht aus höchstens 2 Buchstaben und 4 Ziffern, wobei die Zahlenreihe nicht mit einer "0" beginnen darf.
Folgende Buchstaben und Buchstabenkombinationen sind nicht möglich:
· Ä, Ö, Ü, NS, HJ, SA, SS und KZ
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmtem Kennzeichens besteht nicht.
Ein Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen -für die Stadt Duisburg "DU"- und der Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer besteht aus höchstens 2 Buchstaben und 4 Ziffern, wobei die Zahlenreihe nicht mit einer "0" beginnen darf.
Folgende Buchstaben und Buchstabenkombinationen sind nicht möglich:
· Ä, Ö, Ü, NS, HJ, SA, SS und KZ
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmtem Kennzeichens besteht nicht.
