Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes ist das Fahrzeug unverzüglich auf den/die neue/n Halter/in und dessen/deren Wohn- bzw. Firmenanschrift umzuschreiben.
- bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ggfs. Abmeldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass des (neuen) Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
- schriftliche Einzugsermächtigung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!
- Im Regelfall 29,50 EUR
Zusätzlich sind die bisherigen Kennzeichenschilder mitzubringen, wenn
• das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird
• das Fahrzeug stillgelegt /außer Betrieb gesetzt worden ist, das Kennzeichen reserviert war und wieder mit den bisherigen Kennzeichenschildern zugelassen werden soll
• die vorhandenen Kennzeichenschilder wegen Beschädigung/Unlesbarkeit erneuert werden müssen.
• das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird
• das Fahrzeug stillgelegt /außer Betrieb gesetzt worden ist, das Kennzeichen reserviert war und wieder mit den bisherigen Kennzeichenschildern zugelassen werden soll
• die vorhandenen Kennzeichenschilder wegen Beschädigung/Unlesbarkeit erneuert werden müssen.

