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Fahrzeug- und/oder Halterauskunft

Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können immer dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlaß besteht.

  • Im Regelfall 5,10 EUR

Aus dem örtlichen Fahrzeugregister ist eine Übermittlung der gespeicherten Fahrzeug- und/oder Halterdaten nur zulässig, wenn der Empfänger schriftlich unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer glaubhaft darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt. Bei persönlicher Vorsprache ist der Personalausweis/Pass der Antragstellerin/des Antragstellers erforderlich.

Beispiel:
Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Erfahrung bringen.

Erforderlich sind neben den Empfängerdaten (Name, Anschrift) mindestens die Angaben zum Unfallort, Zeitpunkt (Datum und möglichst Uhrzeit) und das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!!!!!.

E-Mailadresse als Grafik
 
Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .