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Beschädigung eines Kennzeichens

Das/die Kennzeichenschild/er muss/müssen auf eine Mindestentfernung von 40 m jederzeit lesbar sein. Ist dies bei einem Kennzeichenschild nicht mehr möglich, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichenschildes beantragen.

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • beschädigte/s Kennzeichenschild/er

  • Im Regelfall 5,60 Euro (zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder)

E-Mailadresse als Grafik
 
Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .