Das/die Kennzeichenschild/er muss/müssen auf eine Mindestentfernung von 40 m jederzeit lesbar sein. Ist dies bei einem Kennzeichenschild nicht mehr möglich, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichenschildes beantragen.
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- beschädigte/s Kennzeichenschild/er
- Im Regelfall 5,60 Euro (zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder)
