Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Einen Wohnortwechsel müssen Sie daher unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen und die neue Anschrift in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Diese Änderung kann auch im Bürgerservice der Bezirksämter beantragt werden.
- Fahrzeugschein / ZB I
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass der/des Antragstellerin/Antragstellers
- Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
- Im Regelfall 11,70 EUR
