Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Verlegung des Firmensitzes innerhalb Duisburgs müssen Sie daher unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen und die neue Firmenanschrift in den Fahrzeugschein/ ZB I eintragen lassen. Dies ist grundsätzlich nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.
- Fahrzeugschein / ZB I
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Gewerbeummeldung oder geänderten Handelsregistereintrag (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Firmeninhabers)
- Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass der/des Bevollmächtigten
- Im Regelfall 11,70 EUR
