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Berichtigung des Fahrzeugscheins/ Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) bei Verlegung des Firmensitzes innerhalb Duisburgs

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Verlegung des Firmensitzes innerhalb Duisburgs müssen Sie daher unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen und die neue Firmenanschrift in den Fahrzeugschein/ ZB I eintragen lassen. Dies ist grundsätzlich nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.

  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Gewerbeummeldung oder geänderten Handelsregistereintrag (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Firmeninhabers)
  • Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass der/des Bevollmächtigten

  • Im Regelfall 11,70 EUR

E-Mailadresse als Grafik
 
Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .