Die Angaben in der Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen. Privatpersonen können diese Änderung auch im Bürgerservice der Bezirksämter beantragen. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die nicht über den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II verfügen (z.B. ,Finanzierung/Leasing) müssen dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde erledigen. Für Gewerbetreibende/Firmeninhaber ist dies ebenfalls nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.
- bei Firmen Gewerbeummeldung oder geänderter Handelsregisterauszug (bei Einzelfirma zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis des/der Bevollmächtigten
- Im Regelfall 11,70 Euro
