History


Ausländische Führerscheine

Seit dem 1. Juli 1996 müssen Führerscheine, die ein Staat in der EU ausgestellt hat, in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr umgeschrieben werden. Ein freiwilliger Umtausch ist möglich.

Ab dem 01.07.2011 darf man nur noch dann mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, wenn das hier vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist. Das heißt, man muss mindestens 18 Jahre als sein, um - zum Beispiel mit einem US-Führerschein - Auto fahren zu dürfen.

  • Original des ausländischen Führerscheines
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)

35,00 - 40,00 EUR

Selbstverständlich muss der Führerschein in dem auswärtigen EU - Staat rechtmäßig erworben sein. Unter anderem besteht in der EU einheitlich die Forderung, dass eine Fahrerlaubnis nur dann rechtmäßig erworben werden kann, wenn sich der Betreffende zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbes mehr als sechs Monate ( also mindestens 185 Tage ) in dem betreffenden EU - Staat aufhält.

 

Wurde die deutsche Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder wurde ein Antrag auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis abgelehnt oder handelt es sich um einen Lernführerschein, so darf der Betreffende von seinem ausländischen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gebrauch machen.

 

Führerscheine aus allen übrigen Ländern können in der Regel nur nach Bestehen einer vollständigen Fahrerlaubnisprüfung (Theorie und Praxis) umgeschrieben werden. Da außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine das Führen von Kraftfahrzeugen nur für die Dauer von sechs Monaten erlauben, sollte spätestens nach 3 Monaten ein Antrag auf Umschreibung gestellt werden.


E-Mailadresse als Grafik
 
Fahrzeugzulassung:

Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; Annahmeschluss 15 Uhr. Freitags von 8 bis 13 Uhr. In Einzelfällen ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Der Ausgabeschalter für die Wartemarken und Vorprüfung der Unterlagen, ist täglich ab 7 Uhr geöffnet.

Fahrerlaubnis:

Montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis donnerstags am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr.

Personen- und Güterkraftverkehr:

Montags - freitags von 8 - 13 Uhr, nachmittags nur nach Termin .