- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
- evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)
Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Verrechnungskonto 376082 an. Falls die Gebühr nicht beigefügt ist, wird die Auskunft per Post-Nachnahme erhoben. Dabei werden neben der Auskunftsgebühr die Kosten für die Nachnahme fällig.
- einfache Melderegisterauskunft 7,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 €
- Melderegisterauskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen 32,00 €
- Melderegisterauskunft aus der Altdatei
- für Daten von 1975 bis heute 20,00 €
- für Daten vor 1975 30,00 €
Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Hinweis:
Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Duisburg gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die Gebühr erhoben.
Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Meldeauskunft erteilt werden.
Sollte Ihnen nur ein Vor- und Familienname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Meldeauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Familiennamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.
Meldedaten über Personen, die vor mehr als 5 Jahren verzogen oder verstorben sind, werden im gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt. Auskunft daraus ist nur möglich, wenn die Person noch nicht länger als 50 Jahre verzogen oder verstorben ist.
Das Melderegisterarchiv für Gesamt-Duisburg und für die früher selbständigen Gemeinden Rheinhausen, Homberg, Walsum und Hamborn befindet sich im zentralen Ordnungsamt, Königstr. 63 - 65, 47051 Duisburg
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese sofort bearbeitet.
Hinweise für E-Mailanfragen:
Da personenbezogene Daten nicht per E-Mail übermittelt werden erhalten Sie die Auskunft in der Regel per Briefpost. Bitte geben Sie dafür Ihre Postanschrift an.

