Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ist nur mit einem eingeklebten Lichtbild des Kindes gültig.
Kinderreisepässe sind 6 Jahre gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten im Bürger-Service erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuaustellung erfolgen.
Kinderreisepässe sind 6 Jahre gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten im Bürger-Service erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuaustellung erfolgen.
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- das Einverständnis aller Sorgeberechtigten
- bei der ersten Beantragung in Duisburg zusätzlich: Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift.
| 13,00 € |
| 6,00 € |
In einigen Ländern muss für Kinder ein eigener Reisepass vorgelegt werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei den Botschaften Ihres Reiselandes.


