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An- und Abmeldung eines Zweit-/Nebenwohnsitzes

Sie können einen Zweit-/Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person in jeder Bürger-Service-Station in den Bezirksämtern an- oder abmelden.

  • Personalausweis
  • bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Pass

Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Soll der Duisburger Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes persönlich mitteilen.

Die Statusänderung erfolgt dann automatisch. Melden Sie sich in Duisburg mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde in Duisburg automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.

Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes ist der zuständigen Gemeinde persönlich oder schriftlich mitzuteilen.

Bei schriftlicher Mitteilung bitte Name, neue und alte Anschrift und Datum des Auszuges angeben. Die Übermittlung E-Mail wird nicht akzeptiert, da eine originale Unterschrift benötigt wird.

E-Mailadresse als Grafik