History


Reisepass beantragen

Alle Deutschen, die in Duisburg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei einem der Bürger-Services der Bezirksämter beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muß jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürger-Service erklärt werden. So kann auch ein Reisepass ab Kleinkind- Babyalter ausgestellt werden, da manche Länder den Kinderreisepass nicht anerkennen.

Bei der erstmaligen Austellung eines Reisepasses in Duisburg bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder die Abstammungsurkunde mit.

Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 5 Werktagen.

Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch in Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann.


Gültigkeit:

Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.

Wichtig:

Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Eine persönliche Vorsprache ist nötig!


Abholung durch einen Bevollmächtigten:

Die Abholung des Reisepasses kann durch eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern sie bei Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass der Ausweis vom Ehegatten abgeholt wird.



Noch ein Tip: Wenn Sie mit Ihren Kindern Auslandsreisen unternehmen wollen, denken Sie bitte auch an die Kinderreisepässe.

Verbindliche Auskünfte erteilt nur die jeweilige Botschaft des Landes.



  • Bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • Ein biometrietaugliches aktuelles Passbild
  • Bei Erstausstellung und Neuaustellung (Heirat) zusätzlich: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bzw. beglaubigte Abschrift)

Reisepass  59,00 €

bei Personen unter 24 Jahren 37,50 €

Vorläufiger Reisepass 26,00 €

Express-Bestellung zusätzlich 32,00 €

48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 €


Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Sie können auch eine Person durch Vollmacht beauftragen, den Reisepass abzuholen.

 

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt.


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