Wenn Sie ein Gewerbe als Co.KG ausüben möchten, müssen Sie dieses Gewerbe anmelden.
- Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers des Mutterunternehmens
- Handelsregisterauszug des Mutterunternehmens
- Handelsregisterauszug der anzumeldenden Co.KG
20 € je Gewerbeanmeldung
Bei Zusendung per Nachnahme entstehen zusätzliche Kosten
Sie können Ihr Gewerbe in jeder Gewerbemeldestelle in Duisburg anmelden.
Die Anmeldung Ihres Gewerbes muss mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Ein Bevollmächtigter muss eine detaillierte Vollmacht vorlegen. Die Vollmacht muss folgendes enthalten:
In folgenden Fällen sind weitere Unterlagen einzureichen:
Die Anmeldung Ihres Gewerbes muss mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Ein Bevollmächtigter muss eine detaillierte Vollmacht vorlegen. Die Vollmacht muss folgendes enthalten:
- wer ist bevollmächtigt? (Name, Anschrift)
- zu welchem Datum soll angemeldet werden?
- um welches Gewerbe handelt es sich? (Name, Anschrift und Art)
- Vorlage der Personalausweise des Bevollmächtigten und des Geschäftsführers des Mutterunternehmens
In folgenden Fällen sind weitere Unterlagen einzureichen:
- Wenn Sie zur Ausübung Ihres Gewerbes Räumlichkeiten anmieten ist ein Mietvertrag vorzulegen.
- Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben sind die entsprechenden Erlaubnisse vorzulegen.
Hinweis:
Die Ausübung sogenannter Erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes, der Handwerkskammer oder anderer Stellen.
Unter die Erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. der Betrieb von Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken.
Die Gewerbeanmeldung ist in §14 GewO geregelt.
Unter die Erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. der Betrieb von Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken.
Die Gewerbeanmeldung ist in §14 GewO geregelt.
