Für die Ausübung eines Gewerbes als Wohnungs- oder Immobilienmakler / Darlehensvermittler / Vermittler von Kapitalanlagen / Anlageberater / Bauträger / Baubetreuer wird eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) benötigt...
- Personalausweis oder Pass
- Es ist ein formeller Antrag zu stellen. Den Vordruck erhalten Sie beim Ordnungsamt, Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum), 47051 Duisburg, Zimmer 411 - 414.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9), zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde.Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen "32-11-2 § 34 c GewO" anzugeben.
- Führungszeugnis (Belegart 0), zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgerservicestelle). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen "32-11-2 § 34 c GewO" anzugeben.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist darüber hinaus auch für eine bestehende GmbH, AG, UG zu beantragen.
- Auszug aus dem Handelsregister für eine bereits bestehende GmbH oder AG oder UG.
- Gesellschaftervertrag der GmbH, AG, UG, auch wenn diese noch in der Gründung ist.
- Immobilienmakler (Vermittlung v. Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO): 450,00 €
- Bauträger (§ 34 c Abs. 1a) GewO) : 450,00 €
- Baubetreuer (§ 34 c Abs. 1 b) GewO): 450,00 €
1. Tätigkeit 450,00 €, 2. Tätigkeit 100,00 €, 3. Tätigkeit 100,00 €, maximal: 650,00 €
Grundgebühr für die nachfolgenden Tätigkeiten: 1.000,00 €
Zuzüglich der folgenden Einzelgebühren:
- Vermittlung von Darlehen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO) : 350,00 € (bei Baufinanzierungen muss zusätzlich die Vermittlung von Grundstücken beantragt werden.)
- Vermittlung von Kapitalanlagen inkl. Anlageberatung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GewO): 700,00 €
- nur Anlageberatung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO): 350,00 €
Die Gebühren sind bei Antragstellung bar oder per Scheck zu zahlen.
Hinweis:
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 Gewerbeordnung unter Vorlage des Erlaubnisscheins anzumelden. Die Anmeldung kann von Ihrem erteilenden Sachbearbeiter des Ordnungsamtes, Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum), 47051 Duisburg, oder bei der Gewerbemeldestelle Ihres zuständigen Bezirksamtes vorgenommen werden. Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung betragen 20,00 €.
Die Erlaubnis ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, so muss es bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abgemeldet werden. Wird das Gewerbe erneut aufgenommen, muss es lediglich unter Vorlage der bereits erteilten Erlaubnis neu angemeldet werden.
