History


Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ersetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie ist unbefristet, berechtigt zur unselbständigen und selbständigen Arbeitsaufnahme.

  • Generell immer:
  • Anerkannter und gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Mietvertrag mit Angabe der Größe der Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Kontoauszug)
  • ggf. Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Rente, Arbeitslosengeld I, Kinder- oder Elterngeldbescheid etc.)
     
  • zusätzlich bei Wohneigentum
  • Kaufvertrag
  • Nachweis über die monatliche Belastung
     
  • zusätzlich bei Arbeitnehmern:
  • aktuelle Arbeitsbescheinigung über ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis (inkl. Angabe eventueller Befristung und Probezeit)
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
  • ggf. Arbeitsvertrag
     
  • zusätzlich bei Selbstständigen:
  • Bescheinigung vom Steuerberater über monatlichen Brutto- und Nettoverdienst
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kassen- und Steueramt
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Erlaubnis für die dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit
     
  • zusätzlich bei Kindern:
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Zeugnisse der letzten 5 Jahre
     
  • zusätzlich bei Hauseigentümern:
  • Steuerbescheid über die Höhe der Mieteinnahmen

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit 3, 5 oder 7 Jahren (je nach Zweck des Aufenthaltes). 
  • Gesicherter Lebensunterhalt (d.h.: Eigenes Einkommen ohne zusätzlich noch öffentlicher Mittel zu bedürfen); bei Ehegatten genügt es, wenn der Lebensunterhalt durch einen Ehegatten gesichert ist.
  • Ausreichender Wohnraum
  • 60 Monate Rentenversicherungszeit. Bei Ehegatten genügt es, wenn die Rentenversicherungszeit durch einen Ehegatten erfüllt ist. Bei Jugendlichen genügt es,wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
  • Strafrechtliche Verurteilungen (auch zu Geldstrafen) können der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entgegenstehen. 
  • Erlaubte Arbeitsaufnahme bei Arbeitnehmern (bei Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte die Erlaubnis besitzt.
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Die ausreichenden Sprachkenntnisse und die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung können Sie in den Integrationskursen erwerben (ggf. rericht der Nachweis über einen im Bundesgebiet erworbenen Schulabschluss bzw. den Abschluss einer Berufsausbildung).
  • In Einzelfällen können erleichterte Voraussetzungen vorliegen (z.B. bei Personen die bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren oder einzelne Voraussetzungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfülllen können).

Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist ein Beratungsgespräch in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. In der Rezeption der zuständigen Außenstelle erhalten Sie auf telefonische Nachfrage gern einen Termin für ein Beratungsgespräch. Bringen Sie zu diesem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.

 

Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens ca. 8 Wochen ist zu rechnen.

 

Seit dem 01.09.2011 erfolgt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Format ähnlich einer Scheckkarte. Detailinformationen über dessen Inhalt, Funktionen und die anfallenden Gebühren erhalten Sie bei Ihrem o.g. Beratungsgespräch.

 

Duisburgs Bezirke:

Rezeptionen für Terminvergaben:

Ausländeramt Hamborn
Für Walsum, Hamborn, Meiderich, Beeck und Laar 
0203 283 5568

Ausländeramt Homberg
Für Ruhrort, Homberg, Baerl und Rheinhausen
0203 283 8806

 

Ausländeramt Süd
Für Mitte und Süd
0203 283 7246