Der Begriff "Allgemeiner Sozialer Dienst" umfasst eine Vielzahl von Aufgaben im Jugendamt, angefangen bei der Beratung in schwierigen familiären Lebenssituationen über die Unterstützung in Familien- und Jugendgerichtsangelegenheiten bis hin zur Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Die einzelnen Dienstleistungen und Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes finden Sie unter "Links", von dort gelangen Sie zu den entsprechenden Informationsseiten.
Hinweis:
Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes werden in den Außenstellen des Jugendamtes, in den Bezirksrathäusern, wahrgenommen. Erster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist daher das Bezirksamt Ihres Wohnortes.
weitere Infos bei duisburg.de:
- Beratung für Alleinerziehende
- Beratung und Hilfe zum Umgangs- und Sorgerecht
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung bei Familiengerichtsverfahren
- Beratung in Erziehungs- und Familienfragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- In der Tagesgruppe zu sich selbst finden
- Heimunterbringung - ein neues "Daheim"
- Hilfe bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

