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In Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen 379 kommunale Frauenbüros / Gleichstellungsstellen, deren Zuständigkeitsbereich und Aufgabenspektrum in der Gemeindeordnung NRW (§ 5 GO, Gleichstellung von Frau und Mann) festgeschrieben sind. Alle kommunalen Frauenbüros/Gleichstellungsstellen sind in einem landesweiten Netzwerk, in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) zusammengeschlossen.
Das Duisburger Frauenbüro wurde 1985 eröffnet und gehört damit zu den ersten kommunalen Frauenbüros, auch bezeichnet als Gleichstellungsstellen, in der Bundesrepublik, die auf kommunaler Ebene im Interesse der Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels des Grundgesetzes arbeiten.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Art. 3 (2) Grundgesetz)
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Weitere Informationen über das Referat für Gleichstellung und unsere Aktionen erhalten Sie durch Anklicken des Menüpunktes "Informationen" ganz oben rechts auf dieser Seite.
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In Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen 379 kommunale Frauenbüros / Gleichstellungsstellen, deren Zuständigkeitsbereich und Aufgabenspektrum in der Gemeindeordnung NRW (§ 5 GO, Gleichstellung von Frau und Mann) festgeschrieben sind. Alle kommunalen Frauenbüros/Gleichstellungsstellen sind in einem landesweiten Netzwerk, in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) zusammengeschlossen.
Das Duisburger Frauenbüro wurde 1985 eröffnet und gehört damit zu den ersten kommunalen Frauenbüros, auch bezeichnet als Gleichstellungsstellen, in der Bundesrepublik, die auf kommunaler Ebene im Interesse der Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels des Grundgesetzes arbeiten.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Art. 3 (2) Grundgesetz)
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Adresse:
Referat für Gleichstellung und Frauenbelange
Burgplatz 19
47051 Duisburg
Burgplatz 19
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Erreichbarkeit:
| Montag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Telefax: 0203-283 3964
E-Mail:

