Planung des Regattabahn-Parallelkanals
Ratsbeschluss
Der Rat der Stadt hat mit seinem Ausbaubeschluss vom 11.Mai 2006 zur Realisierung des Parallelkanals vor dem Hintergrund der Bedeutung der Regattabahn für die Stadt den Abwägungsprozess zugunsten der sportlichen Nutzung im Sportpark entschieden.
Planungen
Planungsrecht
Der Bau des Parallelkanals ist gemäß § 31 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes die Herstellung eines Gewässers und bedarf daher der Planfeststellung durch die zuständige Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 25.September 2006 veröffentlicht worden.
Planungen
Die Planungen finden die ungeteilte Zustimmung der nationalen und internationalen Spitzenverbände der Ruderer und Kanuten.
Es liegen Stellungnahmen dieser Verbände vor, dass die Baumaßnahme als absolut notwendig erachtet wird, damit die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Vergleich auch für die Zukunft gesichert ist. (Näheres hierzu siehe weiter unten).
Verschiedene Alternativplanungen zum geplanten Parallelkanal an der Westseite wurden näher untersucht, aber aufgrund verschiedener gravierender Nachteile verworfen. Sie sind wegen der gegebenen Grundstücksverhältnisse und auch aus sportfachlicher Sicht nicht umsetzbar.
Der Ausbau des Kanals ist unbestritten mit einem Eingriff in den Baumbestand verbunden, der mit ca. 63.500 m² bemessen wurde. Diese 6,35 ha. Wald sind die Fläche, die aus forstrechtlicher Sicht als Wald zu kompensieren ist.
Die Fragen von Fauna und Flora wurden durch umfangreiche unabhängige Gutachten und Kartierungen begleitet. Dabei ist durch die Gutachter deutlich herausgestellt worden, dass es keine erheblichen Auswirkungen auf den Fledermausbestand geben wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Amphibien und Brutvögel durch den Teilverlust des Waldes ist ebenfalls nicht erkennbar.
Für Spaziergänger, Laufsportler und Radfahrer werden auch nach einem Ausbau ausreichend Wege im Sportpark zur Verfügung stehen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine beleuchtete Laufstrecke. Neu wird sein, dass die Skater die asphaltierte Fernsehfahrstrecke am Westufer der Regattabahn nutzen können.
Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist vom Antragsteller im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
- auf die "Errichtung eines Wasserkanals zwischen dem Masurensee, der 6-Seen-Platte und der Regattabahn zur Regulierung der Wasserstände" und
- auf eine großzügige Einmündung des Bertasees in den Parallelkanal von ca. 60 Meter Wasserfläche zugunsten einer reduzierten Einfahrt von 30 Meter Wasserfläche
verzichtet worden. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Kompensation im Verhältnis von naheztu 1 : 5 vereinbart worden, um den Waldanteil Duisburgs weiter zu erhöhen.
Der Bau des Parallelkanals ist gemäß § 31 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes die Herstellung eines Gewässers und bedarf daher der Planfeststellung durch die zuständige Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 25.September 2006 veröffentlicht worden.
Planungen
Die Planungen finden die ungeteilte Zustimmung der nationalen und internationalen Spitzenverbände der Ruderer und Kanuten.
Es liegen Stellungnahmen dieser Verbände vor, dass die Baumaßnahme als absolut notwendig erachtet wird, damit die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Vergleich auch für die Zukunft gesichert ist. (Näheres hierzu siehe weiter unten).
Verschiedene Alternativplanungen zum geplanten Parallelkanal an der Westseite wurden näher untersucht, aber aufgrund verschiedener gravierender Nachteile verworfen. Sie sind wegen der gegebenen Grundstücksverhältnisse und auch aus sportfachlicher Sicht nicht umsetzbar.
Der Ausbau des Kanals ist unbestritten mit einem Eingriff in den Baumbestand verbunden, der mit ca. 63.500 m² bemessen wurde. Diese 6,35 ha. Wald sind die Fläche, die aus forstrechtlicher Sicht als Wald zu kompensieren ist.
Die Fragen von Fauna und Flora wurden durch umfangreiche unabhängige Gutachten und Kartierungen begleitet. Dabei ist durch die Gutachter deutlich herausgestellt worden, dass es keine erheblichen Auswirkungen auf den Fledermausbestand geben wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Amphibien und Brutvögel durch den Teilverlust des Waldes ist ebenfalls nicht erkennbar.
Für Spaziergänger, Laufsportler und Radfahrer werden auch nach einem Ausbau ausreichend Wege im Sportpark zur Verfügung stehen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine beleuchtete Laufstrecke. Neu wird sein, dass die Skater die asphaltierte Fernsehfahrstrecke am Westufer der Regattabahn nutzen können.
Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist vom Antragsteller im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
- auf die "Errichtung eines Wasserkanals zwischen dem Masurensee, der 6-Seen-Platte und der Regattabahn zur Regulierung der Wasserstände" und
- auf eine großzügige Einmündung des Bertasees in den Parallelkanal von ca. 60 Meter Wasserfläche zugunsten einer reduzierten Einfahrt von 30 Meter Wasserfläche
verzichtet worden. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Kompensation im Verhältnis von naheztu 1 : 5 vereinbart worden, um den Waldanteil Duisburgs weiter zu erhöhen.
Förderung
Mittlerweile liegt eine Zusage der Fördergeber vor, den Ausbau des kompletten Parallelkanals mit 11 Mio. € zu fördern, wenn "der Nachweis der überwiegenden Freizeit- und Tourismusnutzung überzeugend dargelegt werden kann".
Touristik
Neben der Verbesserung der Sportbedingungen dient der Ausbau zu einem großen Teil auch der Stärkung der touristischen Kompetenz der Stadt Duisburg in der Region, um damit letztlich das Image und die wirtschaftliche Situation Duisburgs durch viele Besucher zu verbessern. Der Parallelkanal bietet hierzu den Einstieg in eine konzeptionelle Veränderung und Vermarktung des gesamten Sportparks Wedau. Mit der neu gewonnenen Wasserfläche des Parallelkanals sollen sowohl mehr Tagesreisen als auch Tages- und Erlebnisaufenthalte für folgende Zielgruppen angeboten werden:
- ältere Menschen zur Ausübung von zusätzlichen Freizeitsportaktivitäten
- Tagesausflüge für Schulklassenfahrten
- Familien-Freizeitaufenthalte
- Behindertensportangebote
- Ausflugsfahrten für aktive Freizeitsuchende
Neben der zusätzlichen Wasserfläche sollen weitere Erlebnisanlagen erschlossen werden, wie z.B. ein Wasserspielplatz, ein Barfußerlebnispfad, Aktionsfloßfahrten und ein Hochseilklettergarten.
- ältere Menschen zur Ausübung von zusätzlichen Freizeitsportaktivitäten
- Tagesausflüge für Schulklassenfahrten
- Familien-Freizeitaufenthalte
- Behindertensportangebote
- Ausflugsfahrten für aktive Freizeitsuchende
Neben der zusätzlichen Wasserfläche sollen weitere Erlebnisanlagen erschlossen werden, wie z.B. ein Wasserspielplatz, ein Barfußerlebnispfad, Aktionsfloßfahrten und ein Hochseilklettergarten.
Regularien der Sportfachverbände
Rudern
Für den Rudersport schreibt die FISA in den "Rules of Rowing" als internationalen Standard für Category A Events (FISA-Meisterschaften/Champions-Chips: a) U 23, b) Juniors, c) Senior -, Ruder-Welt-Cup-RR zwingend den Standard von sechs Wettkampfbahnen und zwei Seitenbahnen, also acht Bahnen á 13,5 m = 108 m Breite vor. Empfohlen ist neben den acht Wettkampfbahnen eine 27 Meter breite Seitenbahn + TV-Übertragung vom Boot aus.
Die Regattabahn erfüllt aktuell mit ihrer Breite von 120 Metern den internationalen Standard nicht. Die vorhandene Breite von 120 Metern erlaubt kein Hin- und Rückrudern zwischen Start- und Zielbereich sowie das Aufwärmen und Ausrudern vor bzw. nach den Rennen außerhalb des eigentlichen Wettkampfes.
Stellungnahme Deutschen Ruder-Verbandes:
"Der Parallelkanal ist die einzig zielführende Modernisierungsmaßnahme. Eine Verbreiterung der gesamten Fläche der Regattabahn als Alternativlösung sollte aufgrund verschiedener Überlegungen nicht verfolgt werden. Derartige große Wasserflächen werden anfällig für Wind und Wellen. Dies kann zu Beeinträchtigungen einzelner Bahnen führen und einzelne Boote benachteiligen." Für die geplante Kanallösung spricht aus der Sicht des Verbandes weiterhin, dass die sich im Wettkampf befindlichen Boote durch die Startvorbereitungen nicht gestört werden. Dies gilt insbesondere für die Zufahrt zum Start, das Aufwärmen und Ausrudern.
Die Aspekte der Sicherheit (Kollisionsverhinderung aufgrund fehlenden Gegenverkehrs) wären durch die Kanallösung optimal berücksichtigt. Auch können die Zuschauer bei einer Lösung näher am Geschehen bleiben. Dies ermöglicht, die in Duisburg insoweit geschätzte Atmosphäre eines "Ruderstadions" zu erhalten. Große Seenflächen, an denen die Zuschauer relativ weit vom Geschehen platziert werden müssen, berücksichtigen deren Wünsche und Erwartungen mit Folgen für die Akzeptanz nur im geringen Maße.
Kanurennsport
Für den Kanusport schreiben die internationalen und nationalen Regeln neun Bahnen mit einer Mindestbreite von je neun Meter vor. Die ICF hat durch ihr Executive-Committee in Ergänzung der "ICF-Technical-Manual" ent-schieden, dass verbindlich ab dem Jahre 2010 ein Kanal mit einer Mindestlänge von 1.200 Metern in der Nähe der Wettkampfstrecke zur Verfügung stehen muss,
um die Athleten zum Start zu führen und das Ein- und Auspaddeln zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird, um die hohe Qualität von TV-Übertragungen zu ermöglichen, gefordert, dass die Regattastrecke mit "up-to-date" Equipment (TV-Kamerabahn) ausgestattet ist.
Die Kamerabahn muss über die gesamte Länge der Wettkampfstrecke geführt sein. Diese Regelung gilt für Regattastrecken, die geeignet sind für "Olympic Games, World Championchips and World-Cups".
Parallelkanäle sind bei den Olympiastrecken von Sydney, Athen und Peking bereits realisiert worden, ebenso bei den Weltmeisterschaftsstrecken von Zagreb (2005) und Szeged (2006).
Nur der Parallelkanal bildet aus Sicht des Deutschen Kanu- Verbandes eine wichtige Voraussetzung, um Fremdeinwirkungen durch Wellenbildung zum Start hinauffahrender Boote zu verhindern und sichert somit, dass alle Sportler auf allen Bahnen gleich und faire Bedingungen für ihren Wettkampf vorfinden.
Aus nationaler Sicht wird der Parallelkanal zu den anderen konkurrierenden Regattastrecken in Deutschland ein deutliches qualitatives Unterscheidungsmerkmal bedeuten und die Regattabahn Duisburg auf lange Sicht konkurrenzlos machen.
Für den Rudersport schreibt die FISA in den "Rules of Rowing" als internationalen Standard für Category A Events (FISA-Meisterschaften/Champions-Chips: a) U 23, b) Juniors, c) Senior -, Ruder-Welt-Cup-RR zwingend den Standard von sechs Wettkampfbahnen und zwei Seitenbahnen, also acht Bahnen á 13,5 m = 108 m Breite vor. Empfohlen ist neben den acht Wettkampfbahnen eine 27 Meter breite Seitenbahn + TV-Übertragung vom Boot aus.
Die Regattabahn erfüllt aktuell mit ihrer Breite von 120 Metern den internationalen Standard nicht. Die vorhandene Breite von 120 Metern erlaubt kein Hin- und Rückrudern zwischen Start- und Zielbereich sowie das Aufwärmen und Ausrudern vor bzw. nach den Rennen außerhalb des eigentlichen Wettkampfes.
Stellungnahme Deutschen Ruder-Verbandes:
"Der Parallelkanal ist die einzig zielführende Modernisierungsmaßnahme. Eine Verbreiterung der gesamten Fläche der Regattabahn als Alternativlösung sollte aufgrund verschiedener Überlegungen nicht verfolgt werden. Derartige große Wasserflächen werden anfällig für Wind und Wellen. Dies kann zu Beeinträchtigungen einzelner Bahnen führen und einzelne Boote benachteiligen." Für die geplante Kanallösung spricht aus der Sicht des Verbandes weiterhin, dass die sich im Wettkampf befindlichen Boote durch die Startvorbereitungen nicht gestört werden. Dies gilt insbesondere für die Zufahrt zum Start, das Aufwärmen und Ausrudern.
Die Aspekte der Sicherheit (Kollisionsverhinderung aufgrund fehlenden Gegenverkehrs) wären durch die Kanallösung optimal berücksichtigt. Auch können die Zuschauer bei einer Lösung näher am Geschehen bleiben. Dies ermöglicht, die in Duisburg insoweit geschätzte Atmosphäre eines "Ruderstadions" zu erhalten. Große Seenflächen, an denen die Zuschauer relativ weit vom Geschehen platziert werden müssen, berücksichtigen deren Wünsche und Erwartungen mit Folgen für die Akzeptanz nur im geringen Maße.
Kanurennsport
Für den Kanusport schreiben die internationalen und nationalen Regeln neun Bahnen mit einer Mindestbreite von je neun Meter vor. Die ICF hat durch ihr Executive-Committee in Ergänzung der "ICF-Technical-Manual" ent-schieden, dass verbindlich ab dem Jahre 2010 ein Kanal mit einer Mindestlänge von 1.200 Metern in der Nähe der Wettkampfstrecke zur Verfügung stehen muss,
um die Athleten zum Start zu führen und das Ein- und Auspaddeln zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird, um die hohe Qualität von TV-Übertragungen zu ermöglichen, gefordert, dass die Regattastrecke mit "up-to-date" Equipment (TV-Kamerabahn) ausgestattet ist.
Die Kamerabahn muss über die gesamte Länge der Wettkampfstrecke geführt sein. Diese Regelung gilt für Regattastrecken, die geeignet sind für "Olympic Games, World Championchips and World-Cups".
Parallelkanäle sind bei den Olympiastrecken von Sydney, Athen und Peking bereits realisiert worden, ebenso bei den Weltmeisterschaftsstrecken von Zagreb (2005) und Szeged (2006).
Nur der Parallelkanal bildet aus Sicht des Deutschen Kanu- Verbandes eine wichtige Voraussetzung, um Fremdeinwirkungen durch Wellenbildung zum Start hinauffahrender Boote zu verhindern und sichert somit, dass alle Sportler auf allen Bahnen gleich und faire Bedingungen für ihren Wettkampf vorfinden.
Aus nationaler Sicht wird der Parallelkanal zu den anderen konkurrierenden Regattastrecken in Deutschland ein deutliches qualitatives Unterscheidungsmerkmal bedeuten und die Regattabahn Duisburg auf lange Sicht konkurrenzlos machen.
Entscheidung des OVG vom 27.09.2006
Höhlenbäume nach sorgfältigster Überprüfung gefällt
Downloads:
-
Umleitung für Jogger und Fußgänger
(pdf, 279,36 KB)

