Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Duisburg werden bestimmt vom gesetzlichen Auftrag und den Vorgaben des Rates der Stadt. Der generelle Auftrag des Gesundheitsamtes als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens besteht in drei Grundaufgaben:
1. Gesundheitschutz der Bevölkerung
2. Gesundheitshilfe für die Bevölkerung
3. Gesundheitsförderung in der Kommune
1. Gesundheitschutz der Bevölkerung
2. Gesundheitshilfe für die Bevölkerung
3. Gesundheitsförderung in der Kommune
Aktuelle Meldungen:
Das Gesundheitsamt hat aufgrund der Pandemiesituation in Deutschland bezüglich der "Neuen Influenza A/H1N1" aktuelle Informationen in einem neuen Portal gebündelt. Den Link zum neuen Infoportal finden Sie im rechten Bereich auf dieser Seite.
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Bis auf Weiteres sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der allgemeinen Verwaltung in die 2. Etage des HOIST-Hochhauses am Bahnhof, Friedrich-Wilhelm-Str. 96, 47051 Duisburg, umgezogen.
Die Lebensmittelzeugnisse können aus diesem Grund nur unter der neuen Anschrift beantragt und ausgestellt werden.
Der medizinische Dienst ist auch weiterhin unter der bisherigen Anschrift auf der Landfermannstraße 1 zu erreichen.
Adresse:
Gesundheitsamt
Landfermannstraße 1
47051 Duisburg
Landfermannstraße 1
47051 Duisburg
Erreichbarkeit:
| Montag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Telefax: 0203-283 4340
E-Mail:

