Gute Qualität macht sich bezahlt - Schwarze Schafe müssen zahlen
Gebühr in Lebensmittelbetrieben fördert den Verbraucherschutz
Wer seinen Lebensmittelbetrieb gut führt, weil er Wert auf Sauberkeit und Hygiene legt, kann damit gutes Geld sparen. Zur Kasse gebeten werden alle, bei denen Beanstandungen während einer Betriebskontrolle nicht direkt behoben werden können und eine spätere Nachkontrolle erforderlich machen. Denn dann muss der Betriebsinhaber für die erforderlichen Leistungen der Lebensmittelüberwachung den tatsächlichem Aufwand bezahlen. So schreiben es die Regelungen des Art. 28 der VO (EG) Nr. 882/2004 verbindlich vor und daher muss das Lebensmittelüberwachungsamt im Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz bei "schwarzen Schafen" Gebühren erheben.
Ab 1.4.2007 werden alle Kosten als Gebühr gefordert, die entstehen, um eine amtliche Überwachungsaufgabe in einem Betrieb durchführen zu können bzw. um eine Verfolgs- oder Nachprobe zu entnehmen. Als Zeitaufwand zählt dabei die An- und Abfahrt, die Arbeitszeit vor Ort und auch Zeitaufwand der Bearbeitung der Beanstandung.
Jede angefangene ¼-Stunde kostet bares Geld (von 10,25 € bis 16,50 €), das den Gewerbetreibenden im Beanstandungs-fall für die Überwachungsaufgabe in Rechnung gestellt wird. Dazu kommt noch eine Fahrtkostenpauschale und falls eine Probe entnommen werden muss, fallen noch eine Probenahmepauschale an und im Beanstandungsfall später auch noch die Untersuchungskosten.
Der fällige Gebührenbescheid flattert immer Tage danach ins Haus.
Die genauen Gebührentarife (auf Basis der Verwaltungs-gebührenordnung des Landes NRW)finden sich rechts in der Leiste unter "Kontrollgebühren".
Gebühr in Lebensmittelbetrieben fördert den Verbraucherschutz
Wer seinen Lebensmittelbetrieb gut führt, weil er Wert auf Sauberkeit und Hygiene legt, kann damit gutes Geld sparen. Zur Kasse gebeten werden alle, bei denen Beanstandungen während einer Betriebskontrolle nicht direkt behoben werden können und eine spätere Nachkontrolle erforderlich machen. Denn dann muss der Betriebsinhaber für die erforderlichen Leistungen der Lebensmittelüberwachung den tatsächlichem Aufwand bezahlen. So schreiben es die Regelungen des Art. 28 der VO (EG) Nr. 882/2004 verbindlich vor und daher muss das Lebensmittelüberwachungsamt im Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz bei "schwarzen Schafen" Gebühren erheben.
Ab 1.4.2007 werden alle Kosten als Gebühr gefordert, die entstehen, um eine amtliche Überwachungsaufgabe in einem Betrieb durchführen zu können bzw. um eine Verfolgs- oder Nachprobe zu entnehmen. Als Zeitaufwand zählt dabei die An- und Abfahrt, die Arbeitszeit vor Ort und auch Zeitaufwand der Bearbeitung der Beanstandung.
Jede angefangene ¼-Stunde kostet bares Geld (von 10,25 € bis 16,50 €), das den Gewerbetreibenden im Beanstandungs-fall für die Überwachungsaufgabe in Rechnung gestellt wird. Dazu kommt noch eine Fahrtkostenpauschale und falls eine Probe entnommen werden muss, fallen noch eine Probenahmepauschale an und im Beanstandungsfall später auch noch die Untersuchungskosten.
Der fällige Gebührenbescheid flattert immer Tage danach ins Haus.
Die genauen Gebührentarife (auf Basis der Verwaltungs-gebührenordnung des Landes NRW)finden sich rechts in der Leiste unter "Kontrollgebühren".
Aktuelle Meldungen:
Smileyauszeichnung für Gaststätten mit überdurch-schnittlicher Leistung sollen belohnt werden. Geplant ist in 2012 auch ein "Kontrollbarometer" für alle Betriebe.
Die Stadt Duisburg beteiligt sich als Pilotkommune an der Aktion „Smiley“ des MUNLV. Hierbei werden Betriebe mit überdurchschnittlich hoher Qualität ausgezeichnet. Seitens der Stadt wird die Aktion vom Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz begleitet, das auch die Betriebskontrollen durchführen wird. Nähere Hinweise finden sich seitlich.
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher können Informationen per Mail senden an "lebensmittelueberwachung@stadt-duisburg.de" oder den seitlichen Link -> "Verbraucherbeschwerde Formular" nutzen.
Adresse:
Lebensmittelüberwachungsamt
Meidericher Str. 14
47058 Duisburg
Meidericher Str. 14
47058 Duisburg
Erreichbarkeit:
| Montag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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| Freitag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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