Informationen zu Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflegeheimen
Tagespflege
Eine große entlastende Hilfe für pflegende Angehörige sind Tagespflegeeinrichtungen.
Dort werden Pflegebedürftige tagsüber von montags bis freitags wahlweise an 1 - 5 Tagen von qualifiziertem Personal betreut und versorgt.
Tagesstrukturierung findet statt, gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten werden angeboten und es ist Raum für Ruhezeiten.
Meist bietet die Einrichtung einen Hol- und Bringdienst an.
Abends, nachts und am Wochenende sorgt die Familie wieder für die Pflege.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen von Sachleistung für Tagespflege auf Antrag folgenden Kostenanteil:
440 Euro für Pflegestufe 1, 450 Euro ab 2012,
1.040 Euro für Pflegestufe 2, 1.100 Euro ab 2012,
1.510 Euro für Pflegestufe 3, 1.550 Euro ab 2012.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse.
Auf Antrag der Einrichtung übernimmt die Stadt Duisburg den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, wenn sie schon Leistungen ab Pflegestufe 1 der Pflegeversicherung erhalten.
Die Tagespflege kann mit anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld für private Pflege und Sachleistung für Profipflege (Pflegedienst) kombiniert werden.
Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige einmal krank werden sollten oder Urlaub machen wollen, besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege vorübergehend in einem Pflegeheim für eine vorher fest vereinbarte Zeit versorgt, betreut und gepflegt werden.
Für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Kosten bis zu 1.510 Euro, ab 2012 bis zu 1.550 Euro im Jahr. Sonstige Pflegeleistungen werden für die Zeit entsprechend gekürzt bzw. entfallen.
Die Stadt Duisburg übernimmt auf Antrag der Einrichtung den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegestufe 1 erhalten.
Pflegeheime
In Pflegeheimen werden Menschen aufgenommen, die wegen Krankheit, Verlust von Fähigkeiten und Alttagskompetenzen, schwerer Beeinträchtigung und Behinderung für längere Zeit oder dauernd Versorgung, umfassende Betreuung und qualifizierte Pflege benötigen.
Um sicher zu gehen, dass alternative Angebote für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie sich vor dem Umzug ins Pflegeheim ausführlich beraten lassen.
Die Pflegekassen leisten pauschal für stationäre Pflege bei Einstufung in:
Pflegestufe 1 1.023 Euro,
Pflegestufe 2 1.279 Euro,
Pflegestufe 3 1.510 Euro, ab 2012 1.550 Euro.
Auf Antrag der Einrichtung bei der Stadt Duisburg können die Investitionskosten einkommens- und vermögensabhängig als "Pflegewohngeld" übernommen werden. Bitte sprechen Sie das Pflegeheim Ihrer Wahl darauf an. Weitere Information dazu auch unter dem untenstehenden Link bei duisburg.de.
Pflegeheime sind nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigen sowohl zu versorgen als auch ihre verbliebenen Fähigkeiten durch eine aktivierende Pflege zu verbessern und/oder mindestens zu erhalten. Zusätzlich werden regelmäßige Freizeitangebote wie Gymnastikübungen, Vorträge, Singen oder Ausflüge vorgehalten. Verschiedene Dienstleistungsangebote wie Friseur, Fußpflege oder Cafeteria runden das Bild ab.
Ausstattung und Angebote der einzelnen Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Inzwischen werden in etlichen Einrichtungen ausschließlich Einzel-, sonst Doppelzimmer angeboten. Alle Einrichtungen verfügen über Gemeinschaftsräume wie Fernseh-, Speiseräume, eigene Küchen oder zumindest Teeküchen.
Sie sollten sich vorab gründlich über die verschiedenen Angebote informieren und sich am besten persönlich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen.
Weitere Informationen zu Kosten, Finanzierung und Mehrkostenvorbehalt erhalten Sie über den unterstehenden Link bei duisburg.de, Sozialhilfe - Wirtschaftliiche Hilfe in Einrichtungen.
Downloads:
-
"Laufzettel" für den Umzug in ein Pflegeheim
(pdf, 35,64 KB) -
Ärztlicher Fragebogen für Heimanmeldungen
(pdf, 81,05 KB) -
Formular zur Heimanmeldung
(pdf, 80,58 KB)
weitere Infos bei duisburg.de:
- Sozialhilfe - Wirtschaftliche Hilfe in Einrichtungen
- Pflegewohngeld
- Heranziehung von Unterhaltspflichtigen (für Heimbewohner)
- Heimaufsicht
Links ins WWW:
- Wegweiser-Tagespflege (pdf-Datei 3MB)
- Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform - Wegweiser vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Checklisten
- - Checkliste Pflegeheime als Auszug aus dem Wegweiser
- weisse Liste der Bertelsmann Stiftung, Checkliste für die Pflegeheimauswahl
- Auf der Suche nach einem Heim (Broschüre BMFSFJ)
- Das richtige Pflege- und Seniorenheim: Informationen und Checkliste, BAGSO
- Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (BMFSFJ)
- GKV Spitzenverband - Veröffentlichung der Pflegenoten

