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Amt für Soziales und Wohnen

Thema Pflege

Informationen zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet einen - teilweisen - Versicherungsschutz bei der Pflege zuhause und bei der Pflege in einem Pflegeheim.

Ihre Pflegekasse ist im Regelfall identisch mit Ihrer Krankenkasse, die Pflegeberatung Ihrer Kasse berät Sie in allen Fragen rund um die Pflege. Wer privat pflegeversichert ist, erhält ebenfalls kostenlos Pflegeberatung über die Firma Compass private Pflegeberatung GmbH, Ansprechpartner für Duisburg ist Herr Fischer, Telefon 0221 - 93 33 22 75 .

Beim Antrag auf Pflegeleistungen prüfen GutachterInnen überwiegend des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekasse, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und schlagen dann u.a. die Pflegestufe vor. Die Entscheidung der Pflegekasse über die Einstufung in eine Pflegestufe ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu ist ein täglicher Bedarf an Hilfeleistungen von mindestens 90 Minuten erforderlich, wobei der rein pflegerische Aufwand mindestens 45 Minuten betragen muss.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, d.h. voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.

Hilfreiche Informationen zum Thema bietet die Broschüre im Anschluss.