Angebote und Hilfen zur Unterstützung für Zuhause
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Haushaltsnahen Dienstleistungen bieten eine Reihe von Hilfen im nichtpflegerischen Bereich an, die Ihnen eine selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung erleichtern.
Dazu gehören zum Beispiel die Erledigung von Einkäufen, Putzen, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Besuchsdienste und sonstige Hilfen im und ums Haus.
Die Kosten richten sich jeweils nach der erbrachten Leistung und müssen von Ihnen selber getragen werden. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Kosten bei den Außenstellen des Amts für Soziales und Wohnen, Sachgebiet Sozialhilfe, in den Bezirksämtern zu beantragen. Lassen Sie sich hierüber in den Außenstellen oder von den Anbietern der Haushaltsnahen Dienstleistungen beraten.
Die Angebote der einzelnen Dienstleister sind sehr unterschiedlich und reichen vom reinen Einkaufsdienst oder Besuchsdienst bis zu umfassenden hauswirtschaftlichen Hilfen.
Die Stadt Duisburg und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informieren gemeinsam über Haushaltsnahe Dienstleistungen in dem Faltblatt (Flyer) "Service rund um Haus und Garten" (siehe "Downloads").
Darüberhinaus bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Internetseite www.vz-nrw.de/haushaltshilfen (siehe auch "Links ins WWW:) Informationen zu Qualitätskriterien, eine Checkliste und eine Datenbank zur Auswahl eines Dienstleisters an.
Information und Vermittlung von osteuropäischen Haushaltshilfen leistet die Bundesagentur für Arbeit,
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV),
www.arbeitsagentur.de/nn_29928/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/Arbeitsmarktzulassung/amz-haushaltshilfen.html.
Weitere Informationen dazu auch beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a805-entsendung-eu-buerger.html
und bei der Verbraucherzentrale NRW,
www.vz-nrw.de/UNIQ130976867215223/link568971A.html.
Mahlzeitendienste / Menüservice
Das Angebot umfasst Vollkost, Diabetes Kost, leichte Vollkost, vegetarische Kost und teilweise natriumverminderte Kost.
Einkommensschwache Duisburger Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen von Sozialhilfe bei den zuständigen Bezirksämtern einen pauschalen Zuschuss beantragen.
Über die Menüpreise, aktuelle Speisepläne und Lieferbedingungen informieren Sie sich bitte direkt bei den Anbietern.
Hausnotrufdienste
Hausnotrufdienste ermöglichen Ihnen, bei plötzlich auftretenden Notsituationen sofort mit einer Zentrale Kontakt aufzunehmen und Hilfe herbei zu rufen.
Darüber hinaus vermitteln einige Anbieter auch weitere Dienstleistungen.
Es gibt verschiedene Notrufsysteme. Im Wesentlichen unterscheiden sich stationäre Systeme, bei denen eine Notruftaste an einem Zusatzgerät zu Ihrem Telefon betätigt werden muss, von einem so genannten Funkfinger, den Sie in der Tasche oder um das Handgelenk tragen können. Mit diesem Funkfinger können Sie sich in der Wohnung frei bewegen und im Notfall durch Knopfdruck die Notrufzentrale oder eine(n) gespeicherte(n) AnsprechpartnerIn Ihrer Wahl erreichen.
Häusliche Pflegedienste / Ambulante Pflegedienste
Häusliche Pflegedienste bieten vorrangig pflegerische Hilfen an, die von Fachkräften der Kranken- und Altenpflege geleistet werden.
Sie ermöglichen es somit vielen kranken und pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung und in der gewohnten Umgebung zu leben.
Die Dienste sorgen einerseits für die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung, die über Leistungen Ihrer Pflegekasse mindestens anteilig finanziert werden können (Pflegesachleistung) andererseits für die medizinische Behandlungspflege, d.h. die Ausführung ärztlicher Verordnungen, die durch Leistungen Ihrer Krankenkasse finanziert werden können.
Einige Dienste bieten zusätzlich Fach- / Sonderpflege, einen Pflegehilfsmittelverleih, spezielle Beratungen, Pflegekurse und Gesprächskreise für Angehörige an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse möglichst mit Kostenvoranschlag, welche Leistungen der häuslichen Pflege übernommen werden können.
Klären Sie ab, ob der Dienst Ihrer Wahl dort zugelassen ist und mit der Kasse abrechnen kann. Fragen Sie nach den vereinbarten Punktwerten mit dem Anbieter und vergleichen Sie möglichst, da es bei dem selben Angebot zu Preisdifferenzen kommen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Stadt Duisburg - Sachgebiet Soziales Ihres Bezirksamtes bzw. Bezirksrathauses - an den Kosten.
Sollten Angehörige bzw. Bezugspersonen, für die der pflegebedürftige Mensch Pflegegeld (Geldleistung) von seine Kasse bezieht, überfordert sein oder zumindest teilweise ausfallen, kann eine zusätzliche oder ergänzende Versorgung durch einen Ambulanten Pflegedienst erfolgen. Bei dieser Kombileistung rechnet der Pflegedienst Sachleistung ab, der pflegebedürftige Mensch erhält dann prozentual anteiliges Pflegegeld für seine private Pflegeperson.
Weitere Informationen finden Sie unter "Thema Pflege".
Seniorenwohnungen
Freifinanzierte und öffentlich geförderte Seniorenwohnungen gibt es in vielen Stadtteilen Duisburgs.
Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Seniorenwohnung ist, dass die Bewerber - bei Ehepaaren mindestens einer der Partner - das 60. Lebensjahr vollendet haben und ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.
Barrierefreie Seniorenwohnungen mit Service (Betreutes Wohnen)
Hinter dem Begriff "Betreutes Wohnen" oder "Service-Wohnen" verbergen sich die unterschiedlichsten Angebote.
Gemeinsam ist allen die Kombination von Miet-/Kaufvertrag für eine in der Regel barrierefreie und mit einem Notruf ausgestattete Wohnung und einem "Betreuungsvertrag" für einen Grundservice.
Die Betreuungsleistungen können jedoch sehr unterschiedlich sein. In dem im Betreuungsvertrag angebotenen Service-Paket werden alle Dienst- und Betreuungsleistungen detailliert aufgelistet. Hierfür ist eine Monatspauschale zusätzlich zur Miete zu entrichten. Die Höhe dieser Betreuungspauschale richtet sich nach dem Umfang des Angebotes. In der Regel gilt: Je mehr Service, desto höher ist die Pauschale.
Darüber hinaus werden weitere Zusatzleistungen bei Bedarf und gesonderter Bezahlung angeboten. Die selbstständige Lebensführung im eigenen Haushalt bleibt hier grundsätzlich erhalten. Sie sollten sich bei Interesse für diese Wohnform im Vorfeld genauestens informieren und die für Sie wichtigen Angebote sowie das Preis-/Leistungsverhältnis prüfen.
Nähere Informationen hierzu erteilt die Städtische Wohnberatungsagentur, nachfolgend unter: weitere Infos bei duisburg.de.
Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit besonderem Bedarf
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine Wohnform für Menschen mit besonderem Bedarf an zusätzlicher Betreuung und Hilfestellung.
Auch wer nicht mehr alleine zuhause oder bei Angehörigen wohnen kann, findet hier ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben in einer Gemeinschaft. Im Rahmen eines Mietverhältnisses wird eigener und gemeinschaftlicher Wohnraum angeboten. Nach individuellem Bedarf werden Serviceverträge für Unterstützung bei der Hauswirtschaft, Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung bis hin zur Pflege abgeschlossen. Der eigene Wohnraum und die gemeinsamen Räume der Wohngemeinschaft sind in der Regel möglichst mit eigenen, vertrauten Möbeln und Gegenständen eingerichtet und bieten so Geborgenheit und Sicherheit.
Das Leben in der Wohngemeinschaft kann somit eine Alternative zum Heimumzug sein.
Downloads:
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Service rund um Haus und Garten - selbstbestimmt zu Hause leben / So finden Sie den richtigen Dienstleister
(pdf, 472,09 KB) -
Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Auflistung der AlzheimerGesellschaft Duisburg e.V.)
(pdf, 52,27 KB)
weitere Infos bei duisburg.de:
- Wohnberatungsagentur für Seniorinnen und Senioren
- Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle
- Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen
Links ins WWW:
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. > Ratgeber - Shop
- GEZ Gebührenbefreiung
- Sozialtarif der Telekom
- Sicherheit für Senioren - Polizei Duisburg
- Gesprächskreise für pflegende Angehörige (AlzheimerGesellschaft Duisburg e.V.)
- Landesstelle Pflegende Angehörige / Pflegetelefon für Ratsuchende
- Verbraucherzentrale NRW e.V. - Checkliste für die Wahl eines ambulanten Pflegedienstes
- GKV Spitzenverband - Veröffentlichung der Pflegenoten
- Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform - Wegweiser vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Checklisten
- Checkliste "Betreutes Wohnen", BAGSO
- Informationen zum Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Gesetzliche Unfallversicherung für häusliche Pflegepersonen)

