Duisburger Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft
Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden auch angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen. Die aktuellen Regelungen finden Sie unten.
Hinweis:
Ansprechpartner für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das jobcenter Duisburg.
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Ansprechpartner für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das jobcenter Duisburg.

