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Amt für Soziales und Wohnen

Duisburger Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft

Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden auch angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen. Die aktuellen Regelungen finden Sie unten.

Hinweis:
Ansprechpartner für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das jobcenter Duisburg.