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Amt für Soziales und Wohnen

Kriegsopferfürsorge

Wechsel der Zuständigkeit

Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dem Opferentschädigunsgesetz (OEG) erhalten nicht nur die Beschädigten und Hinterbliebenen der beiden Weltkriege. Auch heute gibt es noch neue Anspruchsberechtigte z.B. nach dem Gesetz über Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Ab 1.1.2008 ändert sich für die Betroffenen die Zuständigkeit. Nicht mehr die Stadt sondern der Landschaftsverband in Köln ist zukünftig die richtige Adresse.

Bei Duisburger Bürgern war bisher für diese Leistung die Stadt als örtliche Fürsorgestelle zuständig. Dort mussten Anträge gestellt werden und es erfolgten auch die entsprechenden Zahlungen. Nun hat sich durch den normalen Alterungsprozess in allen Städten im Land die Zahl der Anspruchsberechtigten in den letzten Jahren natürlich immer weiter verringert.

In Duisburg sind jetzt noch gut Hundert Personen betroffen, die monatliche Leistungen erhalten. Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass das Land nach einer Möglichkeit gesucht hat, auch bei verringerten Fallzahlen eine qualifizierte Betreuung und Bearbeitung der Ansprüche sicher zu stellen. Als Ergebnis konzentriert nun das Land die Bearbeitung überörtlich auf den Landschaftsverband. Dabei spielt auch die Neuorganisation der Versorgungsverwaltung eine Rolle, in deren Rahmen die Zahlung der Kriegsopferrenten auf den Landschaftsverband übertragen wurde.

Ab 1.1.2008 haben alle leistungsberechtigten Personen nun nur noch einen Ansprechpartner. Die Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband ist zukünftig allein zuständig.

Reinhard Luderer, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen bei der Stadt: "An dieser Stelle möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, dass uns von den Betroffenen in den vergangenen Jahrzehnten entgegen gebracht wurde." Bei der Stadt hat man mittlerweile die Akten schon nach Köln geschickt. Sicher gestellt ist auch, dass jeder ohne Unterbrechung seine Leistung aufs Konto überwiesen erhält und auch weiß, wer zukünftig für ihn zuständig ist.