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Amt für Soziales und Wohnen

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zuständig ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in 50656 Köln.

Dort können entsprechende Anträge gestellt werden. Antragsvordrucke finden Sie auch im Bürgerservice Ihres Bezirksamtes, soweit sie dort noch vorhanden sind.

Hotline: 018599950100 (gebührenpflichtig)

Fax: 018599950105

www.gez.de