Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halt- und Parkverstöße mit zugelassenen Kraftfahrzeugen) sind die Polizeibehörden, vorrangig aber die Städte zuständig. Bei der Stadt Duisburg führt das Ordnungsamt diese Aufgabe aus.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 11. Juni 2007 wurde die Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet beschlossen. Diese Aufgabe wurde auch dem Ordnungsamt übertragen.
Sowohl der Aufgabenbereich "Überwachung des ruhenden Verkehrs" als auch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung sind innerhalb des Ordnungsamtes im Sachgebiet "Verkehrsüberwachung" (32-43) zusammengefasst.
Vorrangiges Ziel beider Arbeitsbereiche ist es, die Sicherheit aller - vor allem aber der schwächeren - Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dazu werden aufgrund der Zuständigkeiten gemeinsame Verkehrskontrollen der Arbeitsgruppen, z.B. bei der Schulwegsicherung, durchgeführt.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 11. Juni 2007 wurde die Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet beschlossen. Diese Aufgabe wurde auch dem Ordnungsamt übertragen.
Sowohl der Aufgabenbereich "Überwachung des ruhenden Verkehrs" als auch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung sind innerhalb des Ordnungsamtes im Sachgebiet "Verkehrsüberwachung" (32-43) zusammengefasst.
Vorrangiges Ziel beider Arbeitsbereiche ist es, die Sicherheit aller - vor allem aber der schwächeren - Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dazu werden aufgrund der Zuständigkeiten gemeinsame Verkehrskontrollen der Arbeitsgruppen, z.B. bei der Schulwegsicherung, durchgeführt.
Adresse:
Verkehrsüberwachung
Königstraße 63-65
47051 Duisburg
Königstraße 63-65
47051 Duisburg
Erreichbarkeit:
| Montag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
E-Mail:
