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Ordnungsamt

Hundehaltung - Betretungsverbot, Leinenpflicht und Freilaufmöglichkeiten

Für alle Hunde (unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht) gilt ein generelles Betretungsverbot auf den nachfolgend aufgeführten Flächen:

Kinderspielplätze, Sandkästen, Liegewiesen, Sportflächen, Wochenmärkte und Friedhöfe.

Nur auf Wochenmärkten ist die Mitnahme von Blindenhunden erlaubt.

 

Leinenpflicht für alle Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr

  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten - im Wald abseits von Wegen
  • sowie in Naturschutzgebieten.

 


 

Für große Hunde § 11 Landeshundegesetz NRW (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg haben) gilt eine zusätzliche Leinenpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.


Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) gilt eine zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht

  • außerhalb eines befriedeten Besitztums
  • in Fluren, Aufzügen und Treppenhäuser
  • auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

 

Große Hunde müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Anträge und Meldeformulare sind in den Bürger-Service-Stationen der Bezirksämter erhältlich.

Weitere Informationen über Melde- bzw. Anzeigepflichten oder Ausnahmegenehmigungen von der Anlein- und Maulkorbpflicht erhalten Sie beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer 0203/283-2444 oder 0203/283-2027 (montags bis freitags zwischen 8.30 und 15.30 Uhr).

Informationen über Bereiche, die sich in der Nähe Ihres Wohnortes befinden, in denen Ihr Hund evtl. ohne Leine und/oder Maulkorb laufen darf, erhalten Sie in Ihrem Bezirksamt (Ermittlungsdienst) oder bei Call Duisburg (0203 94000).

Verstöße gegen die Anlein- und Maulkorbpflicht, Meldungen von Gebell, Verunreinigungen durch Kot etc. nimmt das Call Duisburg, Service-Telefon der Stadt, unter der Rufnummer 0203/94000 entgegen.


Freilaufmöglichkeiten

Diese können Sie dem unten beigefügten Download Hundehaltung - Faltblatt entnehmen.
 

Auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie das Landeshundegesetz NRW.