Sterbekasse der Stadt Duisburg V.V.a.G.
Kennen Sie schon die Sterbekasse der Stadt Duisburg?

Die Sterbekasse der Stadt Duisburg ist ein im Jahre 1949 gegründeter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit eigener Rechtsfähigkeit.
Die Mitgliedschaft in der Sterbekasse kann durch Abschluss einer Sterbeversicherung erworben werden. In der Kasse können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Duisburg und ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten bis zum 50. Lebensjahr Mitglied werden. Der Beitrag für den Einheitstarif beträgt ab 1.1.2011 mtl. 2,- €.
Die bereits bestehenden Einzelversicherungen (max. 4 Versicherungen je Mitglied; Beitrag 0,50 € je Versicherung) werden unverändert fortgeführt.
Die Höhe des Sterbegeldes
Die Höhe des Sterbegeldes ist vom Eintrittsalter abhängig. Es beträgt bei Abschluss der möglichen Versicherungsverhältnisse bzw. beim Einheitstarif bei einem Eintrittsalter
| bis 19 Jahren | 2.800 EUR |
| von 20 bis 24 Jahren | 2.380 EUR |
| von 25 bis 29 Jahren | 1.940 EUR |
| von 30 bis 34 Jahren | 1.620 EUR |
| von 35 bis 39 Jahren | 1.340 EUR |
| von 40 bis 44 Jahren | 1.080 EUR |
| von 45 bis 49 Jahren | 860 EUR |
Zusätzlich zum Sterbegeld wird ein Bonus gezahlt:
|
Abschlussjahr
von bis |
Sterbegeld bonus in % |
|
1981 1982 1984 1985 1986 1987 1989 1990 1996 1997 2004 2005 2009 |
55 48 43 40 37 16 9 |
Die Organe der Sterbekasse
Die Organe der Sterbekasse sind die jährlich einzuberufende Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung tagte am 17.09.2010. Sie nahm den Geschäftsbericht und den Bericht der Prüfer entgegen und erteilte dem Vorstand der Kasse Entlastung.
Ein Foto der Vorstandsmitglieder sowie der Geschäftsbericht 2009 steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Weiterversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis
Die aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre Mitgliedschaft fortsetzen. Sie müssen dies der Sterbekasse innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden schriftlich mitteilen.
Die Beiträge sind dann zu überweisen oder über das Einzugsverfahren zu entrichten.
Lediglich bei Beamtinnen und Beamten im Ruhestand werden die Beiträge weiterhin monatlich von den Versorgungsbezügen einbehalten.
Downloads:
-
Antrag Sterbekasse
(pdf, 15 KB) -
Antrag Sterbekasse (Aufstockung auf 4-fach-Versicherung)
(pdf, 15,09 KB) -
Satzung der Sterbekasse
(pdf, 459,96 KB) -
Leistungstarif
(pdf, 18,84 KB)


