Frauen- / Gleichstellungsbeauftragte Doris Freer
Ständiges beratendes Mitglied
Nach § 5 Ziff. 4 der Gemeindeordnung NRW und § 15 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Duisburg zuständig für sämtliche frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen und Angelegenheiten, die fachübergreifend als Querschnittsaufgabe alle Bereiche der Kommunalpolitik und alle Dezernate betreffen können.

