History


Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Die Gemeindeordnung eröffnet Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsformen am kommunalen Willensbildungsprozess.

Das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten begleitet Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung NRW.
Service:
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Hier können Sie sich über den Rat der Stadt, seine Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen informieren.
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Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen