Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Die Gemeindeordnung eröffnet Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsformen am kommunalen Willensbildungsprozess.
Das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten begleitet Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung NRW.
Das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten begleitet Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung NRW.

