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Die Erhebungsstelle Duisburg

Amt für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten

Bismarckstraße (Neudorf) 150-158

47041 Duisburg

Telefon: 0203-283 5791 und 5792
Telefax: 0203-283 4356

E-Mail: info-zensus2011@stadt-duisburg.de

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Amt für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten

Der Zensus 2011 in Duisburg - Fragen und Antworten

Unter dem Namen "Zensus 2011" wird zum Stichtag 9. Mai 2011 in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt. Bisher sind die Duisburger Bürgerinnen und Bürger noch nicht umfassend darüber informiert worden, welche Aufgaben der Stadt Duisburg im Rahmen des Zensus zukommen werden und wie sie selbst von dieser Zählung betroffen sein werden. Hierzu sollen im Folgenden erste Informationen geliefert werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für wesentliche Aspekte der Durchführung des Zensus 2011 nicht die Stadt Duisburg, sondern Bund und Länder zuständig und damit auskunftspflichtig sind.

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht der Zensus 2011?

Durch die Europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 ist die Durchführung eines Zensus in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeordnet worden. Um die europaweite Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, ist hierbei ein Mindestkatalog von im Zensus zu erhebenden Merkmalen festgelegt worden.

Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz vom 13. Dezember 2007 sind wichtige Vorarbeiten für die Durchführung des Zensus in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich festgelegt worden; mit dem Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 vom 16. Juli 2009 (Zensusgesetz 2011) ist die Durchführung des Zensus in der Bundesrepublik entschieden und sind Zweck und Art des Zensus festgelegt worden.

Die Umsetzung des Zensus in den Bundesländern wird durch Zensusausführungsgesetze geregelt. Das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 ist am 25. November 2010 in Kraft getreten. Die Landesausführungsgesetze legen unter anderem fest, welche Aufgaben den Kommunen in der Zensusdurchführung zukommen.


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Wozu dient der Zensus 2011?

In der Bundesrepublik Deutschland ist die letzte Volkszählung 1987 durchgeführt worden; in der DDR liegt sie noch weiter zurück (1981). Die daraus gewonnenen Informationen in Bezug auf die Anzahl der Einwohner Deutschlands und deren Lebenssituation sind von daher stark veraltet. Eine gesamtdeutsche Volkszählung hat es darüber hinaus noch überhaupt nicht gegeben.

Der Zensus 2011 verfolgt deshalb zwei Ziele:

Zum einen soll er die aktuelle amtliche Einwohnerzahl der Bundesrepublik, der Bundesländer und der Kommunen ermitteln. Diese amtliche Einwohnerzahl ist Grundlage einer Vielzahl rechtlicher und finanzieller Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (Länderfinanzausgleich, Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat, Verteilung von Steuergeldern auf die Kommunen etc.)

Zum anderen soll der Zensus Informationen zu den Lebensverhältnissen der deutschen Bevölkerung, ihrer Wohn-, Berufs- und Bildungssituation, zur Verfügung stellen. Diese werden nicht nur auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene ermittelt, sondern auch für kleinräumigere Einheiten wie Ortsteile und Wohnquartiere.

Die Ergebnisse des Zensus dienen dem Bund, den Ländern und den Kommunen für ihre politische Planung als Informations- und Entscheidungsbasis.

Eine gesamtdeutsche Volkszählung hat es darüber hinaus noch überhaupt nicht gegeben.


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Mit welchen Methoden wird der Zensus 2011 durchgeführt?

Die bisher in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Volkszählungen waren Vollerhebungen, d.h. die gesamte deutsche Bevölkerung wurde anhand eines vorgegebenen Fragekatalogs befragt.

Um die Kosten für die Durchführung des Zensus und die Belastung der Bürger/-innen zu verringern, hat sich die Bundesrepublik zum ersten Mal zur Durchführung eines 'gemischten Zensus' entschieden. Dabei werden Daten aus bereits existierenden Verwaltungsregistern (wie dem Einwohnermelderegister und den Registern der Bundesagentur für Arbeit), die für die gesamte Bevölkerung vorliegen, mit Daten kombiniert, die durch die Befragung von Bürger- und Bürgerinnen gewonnen werden. Solche Befragungen werden je nach Teilerhebung des Zensus (siehe hierzu unten) als Vollerhebungen oder als Stichprobenbefragungen durchgeführt.


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Wer organisiert den Zensus 2011?

Der Zensus wird in erster Linie organisiert und durchgeführt durch das Statistische Bundesamt und die statistischen Landesämter. Durch die bereits genannten Landesausführungsgesetze wird ein Teil der Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt die Organisation des Zensus 2011 dem Statistischen Landesamt für NRW, dem 'Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen' (IT.NRW). IT.NRW übt auch die Dienstaufsicht für die kommunalen Erhebungsstellen aus; dort fließen auch die von den Erhebungsstellen erhobenen Daten zusammen.

Mehr Infos bei folgenden Webseiten:


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Welche Aufgaben haben die Kommunen?

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Übermittlung von Daten aus den Melderegistern und weiteren städtischen Verwaltungsregistern
  • die Unterstützung bei der Ermittlung von Anschriften mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
  • die Durchführung der Haushaltebefragung
  • die Durchführung der Befragung in Sonderbereichen
  • die Durchführung von Ersatzbefragungen (sogenannte Ersatzvornahmen)im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung

Für die Durchführung ihrer Aufgaben sind die Kommunen verpflichtet, eine Erhebungsstelle einzurichten. Diese ist räumlich, technisch, organisatorisch und personell von anderen Bereichen der Verwaltung abzutrennen.

 


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Wo befindet sich die Erhebungsstelle Zensus2011 der Stadt Duisburg, was sind ihre Aufgaben und wie ist sie organisiert?

Die Erhebungsstelle Zensus2011 in Duisburg hat ihre Arbeit am 1.12.2010 aufgenommen. Sie hat ihren Sitz im der abgeschotteten Statistikstelle des Amts für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten im städtischen Verwaltungsgebäude auf der Bismarckstr. 150-158 in 47057 Duisburg (Neudorf) mit der Postanschrift: 47041 Duisburg. Die Erhebungsstelle wird sich im Wesentlichen mit drei Aufgaben befassen:

  • Ca. 16.000 Duisburger Bürger/-innen werden im Rahmen der Haushaltebefragung befragt.
  • Ca. 6.000 Bürger/-innen aus nicht-sensiblen Sonderbereichen werden befragt.
  • Die Leitungen von 75 sensiblen Sonderbereichen werden befragt.
  • Bei einer jetzt noch nicht abschätzbaren Zahl von Wohnungs- und Gebäudeeigentümern werden Ersatzbefragungen durchgeführt.

Die Aufgabe der Erhebungsstelle besteht ausschließlich in der Organisation und Durchführung der Befragungen, d.h. sie hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte des Fragebogens und die bei der Befragung eingesetzten Verfahren und Materialien. Die Erhebungsstelle wird auch die Ergebnisse der Befragung nicht auswerten, sondern die ausgefüllten Fragebögen hierzu an das IT.NRW weiterleiten. Aufgabe der Erhebungsstelle ist neben der Kontrolle der Fragebögen auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit vor allem die Anwerbung, Schulung und Betreuung der Erhebungsbeauftragten.

Die Erhebungsstelle ist am Montag und Mittwoch zwischen 8.00 - 16.00 Uhr, am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 - 18.00 Uhr und am Freitag 8.00 - 15.00 Uhr für die Information von Bürgern/-innen und die Erhebungsbeauftragten geöffnet.


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Was sind und was tun die Erhebungsbeauftragten?

Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) sind diejenigen Mitarbeiter/-innen der Erhebungsstellen, die im direkten Kontakt mit den Bürgern/-innen die Befragungen durchführen.

Sie sind im Regelfall ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Aufgabe der Erhebungsbeauftragten besteht im Falle der Haushaltebefragung in der Befragung der in der Haushaltestichprobe enthaltenen Bürger/-innen; im Falle der Erhebung in Sonderbereichen befragen sie entweder die dort lebenden Bürger/-innen selbst oder erfragen ausgewählte Informationen für alle Bewohner dieser Einrichtungen bei der Leitung der Einrichtung.

Im Falle der Ersatzvornahmen für die Gebäude- und Wohnungszählung werden in dem Gebäude lebende Bürger/-innen oder andere Personen, die über Informationen über das Gebäude/die Wohnung verfügen, ersatzweise für die Eigentümer befragt, sofern diese keine schriftliche Auskunft gegeben haben.

Die Erhebungsbeauftragten sind dem Leiter der Erhebungsstelle unterstellt und werden von den Mitarbeiter/-innen der örtlichen Erhebungsstelle geschult.


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Was und wann ist der Erhebungsstichtag?

Um die Vergleichbarkeit aller Informationen herzustellen, sollen alle der im Zensus erhobenen Daten sich möglichst auf denselben Zeitpunkt beziehen. Hierfür ist ein Erhebungsstichtag festgelegt worden, der 9. Mai 2011.

Durch verschiedene Vorkehrungen (unter anderem die wiederholte Aktualisierung der Melderegisterinformationen) soll garantiert werden, dass die in den verschiedenen Erhebungsteilen erhobenen Daten möglichst zeitnah die Situation an diesem Stichtag wiedergeben. Der Zensus soll also eine möglichst genaue Momentaufnahme der Bevölkerungssituation zum Stichtag liefern.


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Wozu dient die Haushaltebefragung, wann findet sie statt und wer wird wonach gefragt?

Im Rahmen der Haushaltebefragung wird bundesweit eine Zufallsstichprobe von ca. 10 % der Bevölkerung befragt. Der Ziehungssatz variiert nach Art und Größe der Kommune und ist im Regelfall für größere Kommunen deutlich niedriger. Die Stichprobengröße und das Stichprobenverfahren sind durch eine spezielle Stichprobenordnung geregelt. Für die Haushaltestichprobe werden keine einzelnen Personen oder Haushalte ausgewählt, sondern Anschriften; d.h. es werden alle Personen befragt, die unter einer bestimmten Adresse wohnen.

Die Haushaltebefragung dient den beiden oben genannten Hauptzwecken des Zensus:

  • Zum einen soll sie zur Ermittlung der aktuellen Einwohnerzahl der Kommunen beitragen, auf dieser Basis wird nach Abschluss des Zensus die amtliche Einwohnerzahl festgelegt; dafür werden in der Haushaltestichprobe sowohl 'Karteileichen' (d.h. Personen, die im Einwohnermelderegister noch gemeldet sind, aber nicht tatsächlich mehr in der Kommune leben) als auch ,Fehlbestände' (d.h. Personen, die in der Kommune leben, aber dort nicht gemeldet sind) identifiziert. Die an der Haushaltestichprobe ermittelten Anteile beider Personengruppen werden mit Hilfe des Stichprobenmodells in einem zweiten Schritt zur Korrektur der aus dem Einwohnermelderegister gewonnenen Informationen über die Einwohnerzahl verwendet. Diese vom Statistischen Bundesamt und den Landesämtern vorgenommenen Korrekturen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings nicht an die Kommunen weitergegeben werden. Sie können damit nicht zur Korrektur des von den Kommunen geführten Einwohnermelderegisters verwendet werden.
  • Zum anderen sollen an der Haushaltestichprobe solche Merkmale abgefragt werden, die aus den herangezogenen Registern nicht gewonnen werden können (wie z. B. Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit von Selbstständigen, Migrationshintergrund). Auf der Basis der Verteilung dieser Merkmale in der Stichprobe wird dann geschätzt, wie sie in der Gesamtbevölkerung verteilt sind. Die Haushaltebefragung basiert auf einem achtseitigen Fragebogen. Die Beantwortung nimmt zwischen 10 und 30 Minuten in Anspruch.

Der Fragebogen kann zusammen mit den Erhebungsbeauftragten oder selbst ausgefüllt werden. Letzteres kann aufgrund der Papierfassung des Fragebogens geschehen, die dann per Post an die Erhebungsstelle zu schicken ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen; in diesem Fall werden die Ergebnisse direkt an IT.NRW übermittelt.

Die Haushaltebefragung wird beginnen mit dem Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, und am 31. Juli 2011 abgeschlossen sein. Die durch die Stichprobenziehung für die Befragung ausgewählten Bürger-/innen werden ein bis zwei Wochen vor dem Stichtag durch ein Ankündigungsschreiben informiert.

Hier finden Sie weitergehende Informationen:


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Was sind Sonderbereiche und was wird dort erfragt?

Aus Voruntersuchungen zum Zensus ist bekannt, dass die Einwohnermelderegister besonders ausgeprägte Fehler in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aufweisen, da diese Wohnbereiche im Regelfall eine hohe Fluktuation der Bewohner aufweisen (wie z. B. im Falle von Studentenwohnheimen). Aus diesem Grund ist in solchen Bereichen eine Vollerhebung geplant; d. h. es werden Informationen zu allen dort lebenden Personen erhoben.

Einige dieser Bereiche sind als sensibel zu identifizieren, insofern als die Kenntnis darüber, dass eine Person dort lebt, für diese mit Nachteilen verbunden sein könnte (z.B. bei psychiatrischen Kliniken oder Justizvollzugsanstalten).

In diesen Einrichtungen werden nicht die Bewohner selbst von den Erhebungsbeauftragten befragt, sondern gibt die Einrichtungsleitung die notwendigen Informationen.

In nicht-sensiblen Sonderbereichen werden hingegen alle Bewohner persönlich befragt, allerdings im Regelfall mit einem erheblich reduzierten zweiseitigen Fragebogen. Nur diejenigen Bewohner, die gleichzeitig auch in der Stichprobe für die Haushaltebefragung enthalten sind, werden mit dem ausführlicheren Fragebogen der Haushaltebefragung interviewt.

In 'Mischanschriften', die sowohl sensible als auch nicht-sensible Bereiche umfassen, werden beide oben genannten Befragungsmethoden angewendet. In Duisburg werden ca. 9.500 Einwohner in nicht-sensiblen Bereichen und 43 Einrichtungsleitungen von sensiblen Bereichen befragt.

Die Befragung in Sonderbereichen wird im selben Zeitraum wie die Haushaltebefragung stattfinden, d.h. vom 9. Mai bis 31. Juli 2011.


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Was geschieht bei der Gebäude- und Wohnungszählung und welche Aufgaben haben die Kommunen dabei?

Für Gebäude und Wohnungen stehen in den existierenden Verwaltungsregistern keine flächendeckenden Informationen zur Verfügung. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) alle Haus- und Wohnungseigentümer von Gebäuden und Wohnungen zu Merkmalen ihres Wohneigentums wie z. B. Art und Baujahr des Gebäudes, Anzahl der Bewohner befragt. Befragt werden hierzu auch Wohnungsunternehmen und -verwaltungen.

Die GWZ wird schriftlich von den statistischen Landesämtern, in Nordrhein-Westfalen vom IT.NRW, durchgeführt. Die Fragebögen, die auch online beantwortet werden können, werden ab Ende April 2011 verschickt.

Im Herbst 2010 findet eine Vorbefragung im Rahmen der GWZ statt, in der die Haus- und Wohnungseigentümer über die anstehende Befragung informiert und einige für die Durchführung der Haupterhebung wichtige Grundinformationen erfragt werden (wie z. B. die Anzahl der im Gebäude vorhandenen Eigentumswohnungen).

Die kommunalen Erhebungsstellen sind an beiden postalischen Erhebungen nicht beteiligt und werden erst nach deren Abschluss tätig. Für Wohn- und Hauseigentümer, die den ihnen zugesandten Fragebogen trotz mehrerer schriftlicher Anfragen nicht zurückgeschickt haben, ist es die Aufgabe der Kommunen, sogenannte Ersatzvornahmen durchzuführen, d.h. durch Befragung von Be- und Anwohnern oder sonstigen Personen, die über Informationen zu den Wohnungen und Gebäuden verfügen, die Erhebungsmerkmale zu ermitteln.


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Wer wird beim Zensus2011 befragt und welche Pflichten haben die Befragten?

Im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragungen in nicht-sensiblen Sonderbereichen werden alle volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden minderjährigen Personen, auch für die im Haushalt lebenden (weiteren) Minderjährigen, befragt. Im Rahmen der Befragung in sensiblen Sonderbereichen werden die Leiter/-innen der jeweiligen Einrichtung befragt.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden die Eigentümer, Verwalter oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte befragt. Die innerhalb des Zensus zu befragenden Personen sind verpflichtet, die in den Fragebögen enthaltenen Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Eine Verletzung der Auskunftspflicht durch unvollständige oder Nicht-Ausfüllung der Fragebögen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung kann innerhalb eines Monats beim Statistischen Landesamt (IT.NRW) Widerspruch eingelegt werden, der allerdings keine aufschiebende Wirkung hat.


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An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden wenden?

Beschwerden in Bezug auf den Zensus 2011 insgesamt können an das Statistische Bundesamt gerichtet werden. Beschwerden, die die Durchführung des Zensus in den Ländern und Kommunen betreffen (beispielsweise die Arbeitsweise der örtlichen Erhebungsstellen) sind an die Statistischen Landesämter, in Nordrhein-Westfalen an IT.NRW, zu richten.

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Was passiert mit den Daten und welchen Nutzen haben die Kommunen von ihnen?

Die aus den unterschiedlichen Registern und Befragungen gewonnenen Daten werden zu einem einheitlichen Datensatz zusammengeführt, der es sowohl erlaubt, die aktuelle Einwohnerzahl der Bundesrepublik, der Länder und der Kommunen zu ermitteln, als auch wichtige Informationen über die demographische, wirtschaftliche, soziale und Bildungssituation der Bevölkerung bereit stellt.

Diese Daten werden generell nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, d. h. ohne dass die Möglichkeit besteht, sie konkreten Personen zuzuordnen.

Die statistischen Ämter der Kommunen erhalten die Daten ebenfalls nur in anonymisierter Form. Um kleinräumige Analysen und Planungen durchzuführen, werden den Kommunen die Daten dauerhaft auf Baublockseitenebene (im Regelfall sind dies alle Gebäude der Straßenseite eines Baublocks zwischen zwei einmündenden Seitenstraßen) übermittelt. Das 'Hilfsmerkmal' Adresse steht den Kommunen maximal für zwei Jahre zur Verfügung und muss dann gelöscht werden.

Erste Zensusergebnisse werden im November 2012 vorliegen; die vollständigen Ergebnisse werden im Mai 2013 zur Verfügung stehen. Sie werden im Internet und über die Servicestelle des Statistischen Bundesamtes frei zugänglich sein.


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Wie wird der Datenschutz garantiert?

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zensus 2011 sind die Anforderungen informationeller Selbstbestimmung, wie sie im Anschluss an die verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung um die letzte Volkszählung formuliert worden sind, umfassend berücksichtigt worden.

Eine dieser Anforderungen ist das sogenannte 'Rückspielverbot': Im Rahmen des Zensus findet der Datenfluss generell nur in einer Richtung statt. Zwar werden Daten aus den Verwaltungsregistern und Befragungen an die statistischen Ämter weitergeleitet; in keinem Fall werden aber die innerhalb des Zensus gewonnenen Daten an die kommunalen Verwaltungen zurückgespielt. Dies bedeutet beispielsweise, dass die aus der Haushaltebefragung gewonnenen Informationen über 'Karteileichen' und 'Fehlbestände' nicht an die kommunalen Meldeämter zurückübermittelt werden.

Informationen, die für die Zuordnung unterschiedlicher Daten zu ein und derselben Person notwendig sind (etwa Name und Anschrift) werden ausschließlich als sogenannte Hilfsmerkmale verwendet. Als solche dürfen sie den Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen und müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.

Für die örtlichen Erhebungsstellen sieht das Landesausführungsgesetz ebenfalls umfassende Datenschutzvorkehrungen vor. Die hierfür notwendige räumliche, personelle und organisatorische Trennung der Erhebungsstellen vom sonstigen städtischen Verwaltungsvollzug ist von der Kommune im Rahmen einer Dienstanweisung festzulegen. Die Stadt Duisburg hat vor der Einrichtung der Duisburger Erhebungsstelle eine solche Dienstanweisung erlassen.

Die Erhebungsstelle wird innerhalb der abgeschotteten Statistikstelle des Amts für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten eingerichtet. Nur in dieser Statistikstelle dürfen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Die ausgefüllten Erhebungsunterlagen werden in einem besonders gesicherten Raum gelagert, zu dem ausschließlich die Mitarbeiter/-innen der Erhebungsstelle Zugang haben. Die elektronische Verarbeitung der Erhebungsunterlagen und der Datentransfer zum IT.NRW werden in dem nach außen und gegenüber dem städtischen Netz abgeschotteten DOI-Netz (Deutschland-Online Infrastruktur) vorgenommen, zu dem ebenfalls nur die Mitarbeiter/-innen der Erhebungsstelle Zugang haben.

Diese Mitarbeiter/-innen der Erhebungsstelle sind schriftlich dazu verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren und Informationen geheim zu halten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, dies auch für den Zeitraum nach der Beendigung dieser Tätigkeit. Um die korrekte Zustellung von an die Erhebungsstelle gerichteter Post zu garantieren, besitzt die Erhebungsstelle eine eigene Postanschrift mit eigener Postleitzahl.

Als Erhebungsbeauftragten werden in Duisburg im Wesentlichen in städtischen Umfragen bereits erfahrene Mitarbeiter/-innen und städtische Bedienste eingesetzt werden. Sie müssen Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und werden in persönlichen Gesprächen mit den Erhebungsstellenmitarbeiter/-innen auf ihre Eignung überprüft. Bedienste aus städtischen Ämtern, die Kontroll- und Ordnungsfunktionen gegenüber Bürgern/-innen ausüben (Sozial-, Jugend-, Ordnungsamt etc.), werden nicht berücksichtigt.

Die Erhebungsbeauftragten werden ebenfalls schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und die Geheimhaltung von in ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen verpflichtet. Aus Datenschutzgründen dürfen sie nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe ihres Wohnsitzes eingesetzt werden.


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Wie lange dauert der Zensus 2011?

Voraussichtlich sind die Zensuserhebungen am 30. April 2012 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Duisburger Erhebungsstelle ihre Tätigkeit einstellen.

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Wer gibt weitere Informationen?

Call Duisburg
Call Duisburg

Allgemeine und Duisburg bezogene Informationen zur Zensusdurchführung:

  • Tel. 0203/94000
  • Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr, Sa. 9.00 - 16.00 Uhr

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Das Statistische Bundesamt

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Zensus 2011

Das Statistische Bundesamt informiert über alle allgemeinen Fragen, die den Zensus betreffen:

  • Tel. 0611/75 2011
  • Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr, Fr. 8.00 - 15.00 Uhr

Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen

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IT.NRW

IT.NRW beantwortet Fragen zur Durchführung des Zensus in NRW:

  • Tel. 01803 504040 (9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz- Mobilfunk max. 0,42 €/Minute)
  • E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Zur Gebäude- und Wohnungszählung:

  • Tel. 0211/882593693
  • E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Zensus2011 bei der Stadt Duisburg

Logo Stadt Duisburg
Stadt Duisburg

Auskunft zur Durchführung des Zensus bei der Stadt Duisburg:

  • Tel: 0203/283 5791 oder 5992
  • E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Öffnungszeiten bis 31. März 2011:

Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag 8.00 - 15.00 Uhr

Öffnungszeiten ab 1. April - 31. Juli 2011:

Montag und Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 8.00 - 15.00 Uhr